10. Oktober 2016

Ablehnung des Abtreibungsgesetzes: Ein Etappensieg, aber noch lange nicht die Zielgerade

PRESSEMITTEILUNG – Straßburg, 10. Oktober 2016

Polnische Frauenaktivistinnen mahnen zur Vorsicht und warnen vor Verschlechterungen durch die Hintertür

Auf Einladung von Terry Reintke, Frauenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament, waren diese Woche 14 polnische Aktivistinnen im Europaparlament in Straßburg. Terry Reintke kommentiert die Ablehnung des radikal verschärften Abtreibungsgesetzes im polnischen Parlament heute Vormittag:

„Die Ablehnung ist der Erfolg aller polnischen Frauen, die in den vergangenen Monaten unermüdlich für ihre Rechte gestritten haben. Fest steht aber auch: Die Ablehnung ist ein Etappensieg, sicherlich aber noch nicht die Zielgerade. Die polnische Regierung plant, demnächst einen eigenen Gesetzesentwurf zu präsentieren. Wir werden weiterhin Seite an Seite mit den polnischen Frauen gegen eine Verschärfung kämpfen. Polen hat bereits heute eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in der Europäischen Union. Eine Liberalisierung ist dringend notwendig.

Rechtspopulisten und Nationalisten in ganz Europa fahren einen Frontalangriff auf Frauenrechte und Gleichstellung. Das werden wir uns nicht gefallen lassen. Menschenrechte sind der Grundpfeiler der Europäischen Union. Deshalb sind körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung von Frauen nicht verhandelbar. Ich werde weiter dafür streiten, dass die EU in dieser Debatte ein klares Zeichen setzt.“

Hintergrund:

Heute Vormittag haben 352 Abgeordnete des polnischen Sjems gegen den Entwurf gestimmt, 58 dafür, 18 Abgeordnete enthielten sich. Die Gesetzesinitiative sah vor, Schwangerschaftsabbrüche unter Haftstrafe zu stellen, sowohl für Frauen als auch für Ärztinnen und Ärzte. Das polnische Parlament hatte die Gesetzesinitiative am 22. September noch in erster Lesung angenommen. In den vergangen zwei Wochen ist es in ganz Polen zu massiven Protesten gekommen. Polen hat bereits heute eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in der Europäischen Union: Abtreibungen sind nur erlaubt, wenn die Mutter vergewaltigt wurde, ihr Leben in Gefahr ist oder das Kind eine schwere Behinderung hat.