20. Juli 2016

Entsenderichtlinie: Grundprinzip der EU darf nicht zu leerem Versprechen werden

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 20. Juli 2016

Die Europäische Kommission hat heute entschieden, die so genannte „Gelbe Karte“ von 11 EU-Mitgliedstaaten zurückzuweisen und an ihrem Vorschlag für eine neue Entsenderichtlinie festzuhalten. Unter anderen Dänemark, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Tschechien, Polen und die Slowakei verweisen auf das Subsidiaritätsprinzip und wollen die Entsenderichtlinie mit Verweis auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten aufhalten. Terry Reintke, sozialpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

„Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist richtig. Einige EU-Mitgliedstaaten spielen bei der Reform der Arbeitskräftemobilität auf Zeit. Wir brauchen aber so schnell wie möglich sozialen Schutz für Beschäftigte, die von ihrem Unternehmen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat entsandt werden. Die Freizügigkeit ist ein Grundprinzip der EU. Mobile Beschäftigte müssen in der gesamten EU soziale Rechte und angemessene Bezahlung bekommen. Die Mobilität darf nicht dazu führen, dass Tarifabschlüsse im eigenen Mitgliedstaat durch geringere Bezahlung in einem anderen Mitgliedstaat unterlaufen werden. Wir brauchen klare EU-weite Regelungen und härtere Sanktionen, um Ausbeutung bei Subunternehmerketten zu bekämpfen. Missbrauch und Schlupflöcher machen ein Grundprinzip der EU zu einem leeren Versprechen.“

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die neue Entsenderichtlinie am 8. März 2016 vorgelegt. Die Entsenderichtlinie soll die Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den EU-Mitgliedstaaten regeln.