ThemenEuropa
16. März 2018

Erklärung zu Tiertransporten

Die unhaltbaren Zustände beim Export von lebenden Tieren sind mir und meinen Kolleg*innen von der Grünen/EFA-Fraktion schon seit langem ein Dorn im Auge. Deshalb fordern wir ein Verbot von Lebendtierexporten (außer für Zuchttiere, wobei hier ein genaues Augenmerk darauf gelegt werden muss, dass nicht Schlachtvieh als Zuchtvieh exportiert wird) sowie eine Begrenzung von Schlachttransporten auch innerhalb der Europäischen Union auf 300 km oder 4 Stunden. Anstatt lebende Tiere zu exportieren, sollten ausschließlich Schlachtkörper und verarbeitete Fleischwaren exportiert werden dürfen.

Der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2016 ein wichtiges Urteil zur EU-Verordnung zu Tiertransporten (Verordnung 1/2005) gefällt. Zum einen mangelt es an der Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten insbesonders durch Länder an den EU-Außengrenzen. Zum anderen ist aber auch der Gesetzestext selbst unklar und zum Teil schwer verständlich. Insbesondere bei den Regeln dazu, wann die Transportzeit tatsächlich beginnt, gibt es viel Interpretationsspielraum (wenn das erste Tier geladen wird, wenn alle Tiere geladen sind, oder wenn der Transport den Abfahrtsort verlässt?). Aus Sicht der Grünen/EFA-Fraktion ist deshalb eine Präzisierung des Gesetzestexts erforderlich.

Meine Fraktionskollegin Maria Heubuch hat die EU-Kommission auch bereits wiederholt auf die Situation der Tiere aufmerksam gemacht, unter anderem mit einer Anfrage zu einem besonders traurigen Fall. Bislang hatte die EU-Kommission jedoch noch kein Einsehen; im Gegenteil: In den Berichten zur Lage der EU-Landwirtschaft freue sie sich über gestiegene Ausfuhren von lebenden Tieren. Auch bei der Konsultation zur Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik fragte die EU-Kommission die Bürger*innen einzig und allein danach, wie der Export von landwirtschaftlichen Produkten weiter gestärkt werden kann. Die Teilnehmer*innen hatten gar nicht die Wahl, die Abkehr von extremen Formen des Exports, wie zum Beispiel dem Export lebender Tiere, zu fordern.

Deshalb habe ich gemeinsam mit mittlerweile 209 Abgeordneten des Europäischen Parlaments gefordert, dass ein Untersuchungsausschuss zu Lebendtiertransporten eingerichtet wird. Eigentlich wären nur 188 Unterstützer*innen erforderlich, um den Ausschuss einzurichten. Aber leider hatte die Initiative nicht genügend Unterstützung von der EVP (Europäische Volkspartei, der auch die CDU/CSU angehört), die die größte Delegation im Untersuchungsausschuss stellen müsste. Zu meinem Bedauern hat sich das Europäische Parlament allerdings am 15. März 2018 gegen die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses ausgesprochen.

Nichtsdestotrotz verfolgen wir Grüne dieses Thema weiter. So ist für den Herbst dieses Jahres beispielsweise eine große Konferenz unserer Fraktion geplant, die sich mit Lebendtiertransporten beschäftigen wird.