3. März 2016

Vorstellung des Gesetzespakets für mobile Arbeitskräfte

Ursprünglich hatte die Europäische Kommission für den 9. Dezember 2015 die Vorstellung ihres Gesetzpaketes für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angekündigt. Dieses Paket sollte als wesentlichen Bestandteil die Revision von zwei Richtlinien beinhalten:

(1) Die Revision der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie
(2) die Revision der Entsenderichtlinie.

Nachdem der Termin jedoch kurz zuvor wieder von der Tagesordnung genommen wurde, ist die Vorstellung des Vorschlags nun für den 8. März angekündigt. Kürzlich wurde jedoch bekannt, dass die Europäische Kommission lediglich die Revision der Entsenderichtlinie vorstellen wird. Die anderen Teile des Gesetzpakets werden weiter vertagt.

Für uns Grüne ist die Frage von fairer Mobilität zentral für eine soziale und gerechte Europäische Union. Die Europäische Kommission vertut wieder einmal die Chance, genau das voranzutreiben, indem sie nun lediglich Vorschläge zur Revision der Entsenderichtlinie vorlegen wird.

Dennoch erwarten wir mit großer Spannung die Vorschläge, die die Europäische Kommission nun für die Überarbeitung der Entsenderichtlinie liefern wird. Zentral für unsere Bewertung wird sein, wie sich die Kommission sich insbesondere zu den Fragen bezüglich

(1) der Umsetzung des Prinzips des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort,
(2) der Dauer der Entsendung,
(3) der universellen Anwendung von Tarifverträgen,
(4) der Vermeidung von Kettenentsendungen sowie bei
(5) der Umsetzung des Gleichbehandlungsprinzips bei Subunternehmerketten

verhalten wird.

Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat für uns Grüne höchste Priorität. Deshalb werden wir dafür kämpfen, dass endlich der Grundsatz von Gleichbehandlung für mobile EU-Bürgerinnen und EU-Bürger umgesetzt wird. Ziel der Überarbeitung der Entsenderichtlinie muss sein, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam vor Ausbeutung zu schützen und sicherzustellen, dass sie ihr Recht auf zugängliche Informationen über Arbeitsbedingungen und Kompensationsansprüche wahrnehmen können.