26. November 2020

Abtreibung/Polen: Grundrechte sind nicht verhandelbar

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 26. November 2020

Als Antwort auf das jüngste Urteil des illegitimen polnischen Verfassungsgerichts, welches das Abtreibungsrecht de facto abschafft, haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. November mit großer Mehrheit einer Resolution zugestimmt.

Terry Reintke, Schattenberichterstatterin für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Polen im federführenden Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Das Urteil des illegitimen Verfassungsgerichts ist eine direkte Attacke auf die Rechte der Frauen in Polen. Ein Abtreibungsverbot gefährdet Menschenleben, hat Tausende auf die Straßen gebracht und zeigt das Ausmaß der Unterwanderung des Rechtsstaats in Polen. Die polnische Regierung setzt mit der Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz und Marginalisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen ihre rechte Agenda durch.

Wir Grüne/EFA stehen an der Seite der Frauen in Polen und an der Seite aller, die für ihre Grundrechte kämpfen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Die EU-Regierungen und die Europäische Kommission dürfen Attacken auf den Rechtsstaat, auf Grundrechte, Frauenrechte und die Rechte von LGBTIQ-Personen nicht hinnehmen und müssen europäische Werte verteidigen. Wir fordern die EU-Regierungen und Ursula von der Leyen auf, das Artikel 7-Verfahren weiter voranzubringen.“

Hintergrund:

Das illegitime polnische Verfassungsgericht erklärte Abtreibung aufgrund „schwerer und irreversibler fötaler Defekte oder unheilbarer Krankheiten, die das Leben des Fötus bedrohen“ für verfassungswidrig und damit illegal. Nach Schätzungen werden 98 Prozent der Abtreibungen in Polen auf Grundlage diese bisher bestehenden Paragraphen vorgenommen. Das jüngste Urteil bedeutet de facto die Abschaffung des Abtreibungsrechts in Polen und ist eine schwere Verletzung der Grund- und Menschenrechte und auf das Recht von Schwangeren, eigenverantwortlich über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.