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2. Oktober 2015

Anfrage an den Rat: Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch

Am 11. Juni 2015 haben einige Mitglieder des Europäischen Parlaments, darunter auch Terry, eine schriftliche Anfrage an den Rat der EU gestellt. Darin fragen die Abgeordneten, welche konkreten Maßnahmen der Rat ergreifen wird, um eine schnelle Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch durch die EU sicherzustellen, der den Zugang für blinde, sehbehinderte oder lesebehinderte Personen zu schriftlichen Werken erleichtern soll.

 

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an den Rat

Am 20. Mai 2015 hat der Rat der EU einen Beschluss angenommen, in dem die Kommission aufgefordert wird, einen Legislativvorschlag vorzulegen mit dem Ziel, den Rechtsrahmen der EU zu ändern, damit er mit dem Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken vereinbar ist. Die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch befindet sich seit Oktober 2014 in einer rechtlichen Sackgasse. Während der Rat der EU nur wenig unternimmt, um das Legislativverfahren voranzutreiben, ergreifen die Mitgliedstaaten aktiv Maßnahmen.

Am 22. Mai 2015 genehmigte die spanische Regierung den Vertragsbeitritt. Demnach ist Spanien der erste Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schritte hin zur Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch unternimmt, der nur dann in Kraft tritt, wenn er von 20 Ländern ratifiziert wird. Bislang wurde der Vertrag erst von acht anderen Staaten ratifiziert: Argentinien, El Salvador, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, Mali, Paraguay, Singapur und Uruguay.

Beim Schutz der Menschenrechte sollte die EU weltweit mit gutem Beispiel vorangehen. Welche konkreten Maßnahmen wird der Rat vor dem Hintergrund des Beschlusses der spanischen Regierung ergreifen, um die zügige Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch durch die EU sicherzustellen?

 

Am 18. August 2015 bekamen wir folgende Antwort des Rates:

Antwort des Rates

Die Beratungen über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrags von Marrakesch dauern noch an. Der vorgeschlagene Ratsbeschluss wird angenommen, wenn aus diesen Beratungen eine Textfassung hervorgegangen ist, die von einer qualifizierten Mehrheit der Delegationen im Rat mitgetragen werden kann.

Der Rat ist weiterhin bereit, die Prüfung des Kommissionsvorschlags auf konstruktive Weise weiterzuführen, damit der Vertrag von Marrakesch von der EU so bald wie möglich ratifiziert und umgesetzt werden kann.

 

Leider hat der Rat keine konkreten Schritte benannt, um baldige Fortschritte in der Umsetzung des Vertrags von Marrakesch zu erzielen. Zwar geht Spanien mit positivem Beispiel voran, dem weitere EU-Mitgliedstaaten folgen könnten. Dennoch gilt es weiterhin, Druck auf den Rat auszuüben, um das Legislativverfahren voranzutreiben.