26. April 2016

Anfrage an die Kommission: Gig-Economy und Arbeiter*innen nach Bedarf

Am 17. Februar 2016 hat Terry eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, in der sie danach fragt, ob die Kommission qualitative Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und besseren Schutz von kurzfristig Beschäftigen plant und umsetzen wird.

 

Anfrage an die Kommission

Derzeit erlebt die sogenannte Gig-Economy, in der befristete Stellen gängig sind und in der Organisationen Verträge mit Selbstständigen für kurzfristige Projekte abschließen, einen starken Aufschwung. Befristet beschäftigte Arbeitnehmer klagen häufig über niedrige Gehälter, geringe oder keine Gesundheitsleistungen, mangelnde Kontrolle über Arbeitszeiten und das Risiko einer sofortigen Kündigung, wenn ein zugewiesener Zeitplan abgelehnt wird.

1. Beabsichtigt die Kommission, die Ziele ihrer Mitteilung mit dem Titel „Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität“ (COM(2003)0728) weiterzuverfolgen, indem sie eine umfassende Überprüfung der Fortschritte im Hinblick auf die Arbeitsqualität in der EU veröffentlicht, und falls nicht, wie beabsichtigt die Kommission vorzugehen, um den Stand regelmäßig zu bewerten?

2. Wird sich die Kommission dazu verpflichten, auf einen Grundstock von Qualitätsindikatoren zurückzugreifen, der sich auf die zehn Komponenten der Arbeitsplatzqualität stützt, die die Kommission im Jahr 2001 in ihren neuen länderspezifischen Empfehlungen festgelegt hat, und dazu diese Indikatoren allgemein sichtbarer zu machen?

3. Was beabsichtigt die Kommission zu unternehmen, um kurzfristig Beschäftigte besser zu schützen? Dieses Thema ist besonders wichtig, da diese Arten von Stellen mit schlechten Arbeitsbedingungen Zündstoff für rechtsextreme Parteien darstellen, wie in einer Studie nachgewiesen wurde, die im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde.

 

Heute, am 26. April 2016, bekamen wir die folgende Antwort der Europäischen Kommission:

Antwort von Frau Thyssen im Namen der Kommission

Im Rahmen des Europäischen Semesters arbeitet die Kommission entschlossen daran, hochwertige Arbeitsplätze zu fördern und der Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken. Die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Rat der EU angenommenen beschäftigungspolitischen Leitlinien bieten den Mitgliedstaaten eine Orientierungshilfe zu den Prioritäten und Zielen der Beschäftigungspolitik. Hervorzuheben ist hierbei die Leitlinie 7 . Die Umsetzung dieser Prinzipien auf nationaler Ebene wird jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters und der multilateralen Überwachung durch den Beschäftigungsausschuss kontrolliert.

Mehrere Indikatoren aus der Mitteilung von 2003 werden im Rahmen des Gemeinsamen Bewertungsrahmens verwendet, bei dem es sich um ein indikatorgestütztes Bewertungssystem handelt, das vom Beschäftigungsausschuss, dem Ausschuss für Sozialschutz und der Kommission gemeinsam betrieben wird.

In den jüngsten Länderberichten wird die aktuelle Lage in diesem Bereich dargelegt, unter anderem in Bezug auf die Segmentierung des Arbeitsmarktes, die in mehreren Ländern nach wie vor eine Herausforderung darstellt. Die verschiedenen Aspekte der Arbeitsplatzqualität wurden in dem Bericht „Beschäftigung und gesellschaftlicher Wandel in Europa“ für 2015 umfassend erläutert.

Kurzfristige Arbeitsverhältnisse wie befristete Arbeitsverhältnisse oder Leiharbeitsverhältnisse unterliegen EU-Mindeststandards , welche die Qualität dieser Arbeitsplätze verbessern, indem sie vor allem die Gleichbehandlung im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen zwischen diesen Verträgen und vergleichbaren unbefristeten Anstellungen festlegen. Durch eine Richtlinie wurden zudem die EU-Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverhältnissen ausgeweitet.

Am 8. März 2016 leitete die Kommission zur europäischen Säule sozialer Rechte eine breite öffentliche Konsultation ein, die darauf abzielt, eine Reihe von Grundsätzen zur Förderung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme zu formulieren.

 

Leider sind die Antworten der Kommission sehr ausweichend und zeigen, dass noch lange nicht für den umfassenden Schutz von befristet Beschäftigten gesorgt ist. Doch wir Grüne werden uns natürlich weiterhin für bessere und qualitativ hochwertige Arbeitsbedingungen einsetzen.