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25. September 2015

Anfrage an die Kommission: Roma in Garmen in Bulgarien

Am 17. Juli 2015 hat Terry gemeinsam mit den Abgeordneten Benedek Jávor, Barbara Lochbihler, Bodil Valero, Ernest Urtasun und Ulrike Lunacek eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt. Darin fragen sie die Kommission, in wiefern ihr die Situation der Roma in Garmen im Südwesten Bulgarien bekannt ist und was die Kommission in diesem Fall unternimmt. 

Anfrage an die Kommission

Im Mai begannen Proteste gegen Roma in Bulgarien, und zwar in Garmen im Südwesten des Landes und in Orlandovzi in Sofia. Zivilgesellschaftlichen Organisationen zufolge waren die Konflikte von Parteien im Vorfeld der Kommunalwahlen entfacht worden. Im Zuge der Proteste wurde viele Roma, darunter Kinder, angegriffen und geschlagen. Der Staat reagierte hierauf mit dem Beschluss, Kameras zur Überwachung der Roma-Gemeinschaften zu installieren, ohne Baugenehmigung errichtete Häuser zu zerstören und etwa 300 Familien auszuweisen.

  1. Ist der genannte Sachverhalt der Kommission bekannt?
  2. Stehen Überwachung und Ausweisung aus ethnischen Gründen in Einklang mit der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft, und wie sollte der Staat vor dem Hintergrund des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf die Proteste gegen Roma reagieren?
  3. Wie verwendete der bulgarische Staat die für die Integration der Roma vorgesehenen Mittel für den Zeitraum 2007–2013 ergebnisbezogen, und was unternimmt die Kommission, um dafür zu sorgen, dass diese Mittel in Hilfsmaßnahmen für Roma-Gemeinschaften fließen, und um insbesondere die Problembereiche Wohnraum und Arbeitslosigkeit anzugehen?

Heute, am 17. September 2015, bekamen wir die folgende Antwort der Europäischen Kommission:

Antwort von Věra Jourová  im Namen der Kommission

Die Europäische Kommission ist sich der Lage der Roma in Bulgarien, insbesondere in Garmen und Orlandovzi, bewusst und verfolgt die Ereignisse mit Sorge.

Die Kommission verurteilt alle Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz. Bei der Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und anderen Formen von Extremismus legt die Kommission den Schwerpunkt auf die Umsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften, unter anderem des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI[1]. Seit Dezember 2014 ist die Kommission befugt, unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union die Anwendung von Rahmenbeschlüssen zu überwachen und führt bilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten, um die umfassende und ordnungsgemäße Umsetzung und Durchführung der Rahmenbeschlüsse sicherzustellen.

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse[2] untersagt jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum. Die Kommission überwacht die Einhaltung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten laufend, doch sobald die Richtlinie ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden ist, wie in Bulgarien der Fall, kann die Kommission in Einzelfällen nicht eingreifen.

Die Europäische Kommission verfügt nicht über einen Fonds, der ausschließlich der Integration der Roma gewidmet wäre. Mit dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014–2020 lassen sich EU-Mittel jedoch leichter für die Integration der Roma einsetzen. Im Rahmen dieser Integration ist es auf der Grundlage der Europäischen Sozialfondsverordnung für 2014-2020[3] ausdrücklich erlaubt, im Rahmen der Investitionspriorität „Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma“, Maßnahmen unter anderem auf die Roma auszurichten. So wird eine direkte Verbindung zwischen dem politischen Rahmenkonzept der EU und der Finanzierung geschaffen, um die Wirksamkeit der Finanzierung zu maximieren.

[1]     Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55).

[2]     Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19. Juli 2000, S. 22).

[3]     Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 470).