20. Oktober 2020

Das Urteil ist ein Frontalangriff auf Frauenrechte und die sexuelle Selbstbestimmung

Das soeben verkündete Urteil des polnischen Verfassungsgerichts verschärft das Abtreibungsrecht weiter und setzt das Recht auf Abtreibung de facto außer Kraft. Das polnische Gesetz zur Abtreibung ist eines der strengsten in Europa und der Zugang zu Verhütungsmitteln schwierig. Die polnische Gesetzgebung erlaubt Abtreibung nur bei Schwangerschaft nach Vergewaltigung oder Inzest, wenn die Schwangerschaft ein Gesundheitsrisiko für die Frau darstellt oder ihr Leben durch die Schwangerschaft gefährdet ist und im Fall von schwerwiegender und lebensbedrohlicher Schädigung des Fötus. Die meisten Abtreibungen in Polen werden mit schwerwiegender und lebensbedrohlicher Schädigung des Fötus begründet, im vergangenen Jahr waren es 1.074 von 1.100 durchgeführten Abtreibungen. Das Urteil des Verfassungsgerichts, dass Abtreibungen mit dieser Begründung rechtswidrig sind, bedeutet, dass fast 98 Prozent der Abtreibungen nun illegal durchgeführt werden.

Terry Reintke, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Das Urteil ist ein Frontalangriff auf Frauenrechte und die sexuelle Selbstbestimmung. Die Regierungspartei PiS setzt die Gesundheit der Frauen aufs Spiel und peitscht mit dem Austausch von Richterinnen und Richtern weiter ihre politische Agenda durch. Die deutsche Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission dürfen nicht zusehen, wie die Rechtsstaatlichkeit in Polen unter den Angriffen der Regierung auf die Unabhängigkeit der Justiz bröckelt. Frauenrechte sind Menschenrechte, das Recht auf sichere und legale Abtreibung darf nicht angetastet werden.“