16. Oktober 2017

Erfolg bei der Abstimmung über die Revision der Entsenderichtlinie!

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 16. Oktober 2017

 

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat heute ein deutliches Zeichen gegen die Ausbeutung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesetzt. Der heute beschlossene Kompromiss zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie beinhaltet zahlreiche grüne Forderungen mit dem Ziel, mobile Arbeitnehmer endlich ausreichend zu schützen. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, Terry Reintke fordert die EU-Mitgliedsstaaten auf, dem Parlamentsvotum zu folgen:

„Die Entsenderichtlinie hat eine klare Aufgabe: Menschen, die in einem EU-Mitgliedsstaat angestellt sind, ihre Arbeit aber in einem anderen Mitgliedsstaat verrichten, ausreichend zu schützen. Genau das hat sie in den vergangen Jahren aber nicht geleistet. Viel zu häufig werden mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebeutet.

Die Revision der Richtlinie ist die Gelegenheit, das aus der Balance geratene Gleichgewicht zwischen Binnenmarktvorschriften und Arbeitnehmerrechten gerechter auszutarieren. Mit der Position des EMPL Ausschusses ist uns dazu heute ein erster wichtiger Schritt gelungen.

Als Grüne haben wir zentrale Punkte durchsetzen können: Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ muss endlich bedeuten, dass auch entsandte Arbeitnehmer ein Recht auf bestimmte Zuschläge oder Sonderzahlungen haben. Genau das haben wir erstritten. Zudem haben wir erwirkt, dass Tarifverträge, die für entsandte Arbeitnehmer gelten, ausgeweitet werden.

Mit der Revision der Entsenderichtlinie können wir einen ganz konkreten Fortschritt hin zu einem sozialeren Europa erzielen. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die nationalen Regierungen den längst überfälligen Schritt gehen.“

Hintergrund:

Kernpunkte der Änderungen:

  • Einführung des Begriffs „Entlohnung“ anstelle von „Mindestlohnsätze“, wodurch entsandte Arbeitnehmer auch von bestimmten Zuschlägen und Tagegeldern, Eingruppierungsbestimmungen sowie Sonderzahlungen profitieren können;
  • Anspruch auf Zulagen für Reise-, Unterkunft- und Verpflegungskosten, die aufgrund der Entsendung als zusätzliche Kosten für entsandte Arbeitnehmer anfallen;
  • Möglichkeit der Anwendbarkeit von regionalen und sektorspezifischen Tarifverträgen auf entsandte Arbeitnehmer;
  • Anwendbarkeit von Tarifverträgen beim Hauptauftragnehmer auf Entsandte bei Subunternehmen;
  • Festlegung einer Frist von 24 Monaten, nach der die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaates unter den folgenden Bedingungen gelten sollen:
    • Die Entsendezeiträume aller Arbeitnehmer, die nacheinander dieselbe Arbeit am selben Arbeitsplatz durchführen, werden zusammengerechnet, wodurch ein unbegrenzter Austausch von Entsandten am selben Arbeitsort unterbunden werden soll.
    • Bei Entsendungen über 24 Monaten muss der Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht wird, alle 12 Monate eine Überprüfung der Entsendaktivität vornehmen, um Missbrauch vorzubeugen.
  • Verpflichtung zur Gleichbehandlung von lokalen und entsandten Leiharbeitnehmer;
  • Rechtssicherheit für Scheinentsandte, die unter den Schutz der Richtlinie gestellt werden sollen, womit auch sie einen Anspruch auf die Arbeitnehmerrechte am Arbeitsort haben.
  • Erweiterung der Rechtsgrundlage um den Schutz der Arbeitnehmer

Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen Trilogverhandlungen mit der Kommission und dem Rat aufzunehmen. Falls es dazu keinen Widerspruch gibt (bis Dienstag, 24. Oktober 24.00 Uhr), können bereits im November erste Trilogverhandlungen beginnen.