ThemenEuropa
5. Juli 2018

Erklärung: Urheberrechtslinie, Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Die Urheberrechtsreform und insbesondere die Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und 13 (Upload-Filter) werden kontrovers diskutiert – und das zu Recht. Ich habe dazu eine klare Position:

Ich lehne die obligatorische und automatische Filterung von Inhalten, die auf verschiedenen Plattformen hochgeladen werden, konsequent ab. Upload-Filter schaffen eine Überwachungsinfrastruktur, die ich ablehne. Darüber hinaus werden solche Filter nicht in der Lage sein, Satire zu erkennen oder Urheberrechtsfragen tatsächlich rechtsicher zu klären. Sie würden Chaos auf allen Plattformen verursachen und die freie Netzkultur, wie wir sie kennen, zerstören.

Beim Leistungsschutzrecht soll es Urheber*innen journalistischer Inhalte ermöglicht werden, Geld dafür zu erhalten, dass andere Plattformen, wie zum Beispiel Google News, auf sie verlinken und die Überschrift sowie eine Vorschau anzeigen. Das lehne ich ab. Ein derartiges Leistungsschutzrecht würde die Informationsvielfalt insbesondere zuungunsten kleinerer Publikationen einschränken.

Aber es gibt eine gute Nachricht:

Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht kommen vorerst nicht. Das Parlament hat heute (05.07.2018) beschlossen, dass Verhandlungsmandat für die Urheberrechtsrichtlinie nicht zu erteilen.

Ich persönlich freue mich sehr über diese Entscheidung, denn Upload-Filter und Leistungsschutzrecht bedrohen das Internet und die Netzkultur, wie wir sie kennen.

Aber: Die Urheberrechtsreform ist nicht vom Tisch – aus gutem Grund, denn natürlich muss ein Weg gefunden werden, wie wir Künstler*innen, Journalist*innen und andere Kreative fair für ihre Arbeit entlohnt werden. Dafür muss es aber bessere und andere Wege als Leistungsschutzrecht und Upload-Filter geben.