19. August 2015

EU-Kommission: Aus der Mutterschutzrichtlinie

Bereits kurz nach Amtsantritt der EU-Kommission im Herbst 2014 hatte Kommissions-präsident Juncker die Rücknahme der Mutterschutzrichtlinie angekündigt. Das Parlament hat seitdem mehrfach versucht, Bewegung in die seit fünf Jahren stockenden Verhandlungen mit dem Rat zu bringen. Zuletzt durch eine Resolution, die wir als Grünen maßgeblich mit vorangetrieben haben. Vergeblich. Zwar kündigt die EU-Kommission eine neue allgemeine Initiative zur Vereinbarkeit von Arbeit, Freizeit und Familie für das kommende Jahr an. Alles deutet aber darauf hin, dass die Vorschläge weniger weit gehen werden als in der vorliegenden Richtlinie.

Die bisherige Gesetzesvorlage zur Reform der bestehenden Mutterschutzrichtlinie sah den Mindeststandart von 18 Wochen Mutterschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs vor. Die Rücknahme der Richtlinie ist symptomatisch für die Sozial- und Frauenpolitik der Juncker Kommission. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus, werden dringend notwenige Schritte hin zu einer progressiven Gesellschaftspolitik verschleppt. Einmal mehr wird argumentiert, dass eine gerechtere und sozialverträgliche Politik zu teuer sei. Bisher hat die Kommission keinerlei konkrete Gesetzesvorhaben im sozialpolitischen Bereich für die kommenden fünf Jahre angekündigt.

Die Rücknahme ist zudem ein verheerendes Signal für den demokratischen Prozess zwischen den EU-Institutionen. Die Blockadehaltung der Regierungen im Rat wird nun mit dem Rückzug der Richtlinie belohnt. Gleichzeitig werden die Forderungen des Parlaments, das noch im Frühjahr mit einer sehr deutlichen Mehrheit Bewegung in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament gefordert hatte vollends ignoriert. Die Kommission darf die demokratischen Entscheidungsprozesse nicht derart missachten und damit die einzig direkt gewählte Institution ausbooten.

Hintergrund:

Derzeit gibt es innerhalb der EU einen Mindeststandard von 14 Wochen Mutterschutz (Für Vaterschutzurlaub bestehen bisher keine europäischen Regelungen). 2008 hatte die Kommission eine Novellierung dieser Regelung vorgelegt. Diese sieht 18 Wochen Mutterschutz vor (davon vier Wochen verpflichtend vor und/oder nach der Geburt). Grund für die Neuregelung war auch die Empfehlung der ILO, die die derzeitige Gesetzgebung als unzureichend eingestuft hat. Das Europäische Parlament hat sich 2012 auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags für 20 Wochen Mutterschutz ausgesprochen, sowie die Einführung von zwei Wochen Vaterschaftsurlaub gefordert.

Derzeit haben 25 Mitgliedsstaaten mehr als 14 Wochen Mutterschutz (SE und DE haben genau 14 Wochen), 13 Mitgliedsstaaten (SE, DE, SI, BE, ES, NL, LU, LV, FR, AT, PT, FI) haben Regelungen unter 18 Wochen. 12 Mitgliedsstaaten (SE, LV, FI, RO, MT, CY, IT, Hu, HR, SK, IE, UK) erstatten weniger als 100% des vorherigen Gehalts während des Mutterschutzes zurück.