19. August 2015

Europaweiter Mutterschutz

Im Europawahlkampf der vergangenen Monate wurde immer wieder ein soziales Europa gefordert, in dem gemeinsame Mindeststandards und soziale Rechte der Bürgerinnen und Bürger endlich Realität werden. Nach der Wahl beginnt die neue Legislaturperiode dagegen mit einem Fehlstart, denn ein wichtiges Projekt zur Verbesserung der sozialen Rechte von Frauen und Männern soll eingemottet werden: Die Mutterschutzrichtlinie.

Wie so oft stand auch zu Beginn der politischen Debatte um die Revision der Mutterschutzrichtlinie die Analyse gesellschaftlicher Probleme, die gemeinsam gelöst werden sollten: Der demografische Wandel sollte bekämpft sowie die Frauenerwerbstätigkeit erhöht und die Lebenssituation von jungen Familien verbessert werden. Neben der Stärkung des Gesundheitsschutzes von Müttern und ihren Neugeborenen sollte die neue Richtlinie dazu beitragen, den Zugang von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen sowie Kinderarmut zu vermindern und so die ersten Lebensjahre und die Chancen von Kindern zu verbessern − alles wichtige Ziele im Kampf für ein soziales Europa.

Deshalb machte die Europäische Kommission im Oktober 2008 einen Vorschlag, wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz verbessert werden könnte. Das Parlament diskutierte diesen Vorschlag sehr kontrovers und kam im Oktober 2010 unter der Sozialistin Edite Estrela aus Portugal zu einer Einigung. Sozial-, gleichstellungs- und auch frauenpolitische Ziele waren dabei zentral. Denn nach wie vor wirkt sich Elternschaft weitgehend negativ auf das Gehalt von Frauen sowie ihre Beschäftigungssituation aus und noch immer sind Frauen gegenüber Männern auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt: Sie sind überdurchschnittlich oft arbeitslos und in vielen Tätigkeitsbereichen und Berufen unterrepräsentiert. Dies ist vor allem alarmierend im Hinblick auf das Ziel, die Beschäftigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bis 2020 auf mindestens 75 Prozent zu steigern, denn derzeit sind gerade einmal 60 Prozent der Frauen in Europa erwerbstätig.

Trotz der großen Unterstützung für die Richtlinie von Seiten der Gewerkschaften und NGOs konnte sich der Europäische Rat nicht einigen. Allen voran blockierte die deutsche Bundesregierung Fortschritte bei der Richtlinie. So wurden neben dem fehlenden politischen Willen auch immer wieder Behauptungen laut, dass die neue Richtlinie finanziell nicht tragbar sei. Eine Studie zur Folgenabschätzung des Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europäischen Parlaments belegt allerdings eindeutig, dass sowohl ein verlängerter Mutterschutz als auch ein verpflichtender Vaterschaftsurlaub auf lange Sicht auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen würden: Bereits eine Steigerung des Beschäftigungsanteils von Frauen um 1,04 Prozent würde die entstehenden Kosten decken.

Vor wenigen Wochen kündigte die Kommission an, ihren Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie zurückziehen zu wollen. Die Ankündigung blieb nicht ohne Konsequenzen: Zahlreiche Frauenorganisationen sowie der Europäische Gewerkschaftsbund übten harsche Kritik an dem geplanten Vorhaben − und das zu Recht! Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommission den in jahrelangen Verhandlungen entwickelten Entwurf zur Mutterschutzrichtlinie fallen lassen will.

Im Parlament werden wir weiter dafür kämpfen, dass der Mutterschutz auf mindestens 20 Wochen ausgeweitet wird, dass es einen Anspruch auf vollen Lohnausgleich gibt und ein verpflichtender Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen eingeführt wird. Im Rat wird es auf die Bundesregierung ankommen, die Blockade Deutschlands aufzugeben und die Weiterentwicklung des Mutterschutzes in Europa voranzutreiben.

Denn das europäische Projekt wird langfristig nur erfolgreich sein, wenn ein soziales Europa nicht Wunschtraum im Wahlkampf bleibt, sondern erlebbare Realität für die Bürgerinnen und Bürger − unter anderem mit starken sozialen Rechten von Müttern und Vätern!