12. Oktober 2017

Für eine soziale Entsenderichtlinie!

Entsandte Arbeitnehmer*innen müssen besser geschützt werden

Haben Sie heute Morgen die Zeitung aufgeschlagen und waren entsetzt darüber, wie hierzulande mit entsandten Arbeitskräften umgegangen wird? Nein? Ich auch nicht. Seit anderthalb Jahren wird in Brüssel nun schon an einer Verbesserung der Entsenderichtlinie herumgedoktert – doch in Deutschland scheint dieses Thema kaum größere Wellen zu schlagen. Gleichzeitig berichten Beratungszentren für mobile Beschäftigte immer wieder von entsandten Arbeitnehmer*innen, die Opfer von Praktiken halbseidener Geschäftsleute geworden sind oder einfach durch Schlupflöcher in bestehender Gesetzgebung fallen. Die Europäische Union ist in der Pflicht, dem einen Riegel vorzuschieben und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse über Grenzen hinweg zu bekämpfen.

Die Entsenderichtlinie muss entsandte Arbeitnehmer*innen schützen und ihnen mindestens dieselben Rechte zugestehen wie lokalen Arbeitnehmer*innen. Aber das reine Minimum ist nicht genug. Um die Situation entsandter Beschäftigter grundlegend zu verbessern, sind bei der Revision der Entsenderichtlinie drei Punkte besonders wichtig:

1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeitnehmer*innen müssen während ihres Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Lohn erhalten, der mindestens dem Niveau der dort beschäftigten Arbeitnehmer*innen entspricht.

2. Erweiterung der Rechtsgrundlage. Zurzeit stützt sich die Richtlinie lediglich auf die Dienstleistungsfreiheit, nicht aber auf den Schutz von Arbeitnehmer*innen. Das bringt uns in die prekäre Situation, dass der Europäische Gerichtshof die Dienstleistungsfreiheit über den Schutz von Arbeitnehmer*innen stellt.

3. Bessere Rechtsdurchsetzung in den EU-Mitgliedstaaten. Die Rechtssicherheit der Richtlinie muss gestärkt werden, um Schlupflöcher für ausbeuterische Geschäftsmodelle zu stopfen und die Verfolgung krimineller Arbeitgeber*innen zu verbessern. Im Falle von Scheinentsendungen darf den betroffenen Beschäftigten nicht der notwendige Schutz entzogen werden.

Das zentrale Ziel bei der Revision der Entsenderichtlinie ist, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ zu verwirklichen. Dafür muss an drei Stellschrauben gedreht werden:

Zum einen muss der Begriff „Mindestlohnsätze“ durch den Begriff „Entlohnung“ ersetzt werden, damit entsandte Arbeitnehmer*innen von bestimmten Zuschlägen und Tagegeldern, Eingruppierungsbestimmungen oder Sonderzahlungen profitieren können. Die geltende Richtlinie legt bisher fest, dass entsandte Arbeitskräfte ein Anrecht auf die im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Mindestlohnsätze haben. Doch dadurch sind zusätzliche Lohnbestandteile wie Prämien oder Zulagen für schwere Arbeit oder Feiertags- und Nachtarbeit ausgeschlossen.

Darüber hinaus müssen Tarifverträge auch auf entsandte Beschäftigte angewandt werden. In Deutschland ist das momentan nur im Rahmen von allgemeinverbindlichen Tarifverträge möglich. Von den rund 71.900 gültigen Tarifverträgen in Deutschland sind jedoch nur 490 allgemeinverbindlich. Gerade einmal 20 davon enthalten Regelungsbereiche, die international zwingend gelten und daher auch auf entsandte Arbeitnehmer*innen anwendbar sind.

Nicht zuletzt muss den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Unteraufträge an die gleichen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zu knüpfen, wie sie für inländische Unternehmen gelten. Damit wird ein Schlupfloch für die Umgehung von Standards durch Unterauftragsvergabe gestopft.

Die Arbeit, die entsandte Arbeitnehmer*innen unter erschwerten Bedingungen leisten, muss als wichtiges Puzzlestück in einem mehr und mehr zusammenwachsenden europäischen Binnenmarkt anerkannt werden. Dafür brauchen entsandte Beschäftigte faire Konditionen. Jetzt ist die Zeit, die Weichen für einen gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt zu stellen – doch dieser Prozess darf nicht nur in Expert*innengremien diskutiert werden, sondern muss auch in der breiten Öffentlichkeit stattfinden, damit die Rechte von entsandten Arbeitnehmer*innen auch in Ihrer Tageszeitung zum Thema werden.