4. April 2017

Jugendarbeitslosigkeit: EU-Mitgliedstaaten müssen handeln!

PRESSEMITTEILUNG – Straßburg, 4. April 2017

Der Europäische Rechnungshof hat an diesem Dienstag seinen Sonderbericht „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ veröffentlicht.

Die Prüferinnen und Prüfer stellen fest, dass in den untersuchten Ländern Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Portugal und der Slowakei nur wenige Fortschritte bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen sind: Keiner dieser EU-Mitgliedstaaten hatte dafür gesorgt, dass alle jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, innerhalb von vier Monaten die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines Angebots erhalten.

Die jugend- und sozialpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, Terry Reintke, appelliert an EU-Mitgliedstaaten:

„Die Ergebnisse des Sonderberichts sind frustrierend. Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen stellt die Europäische Union wichtige finanzielle Mittel zur Verfügung. Dass diese nicht entsprechend genutzt werden, ist ein Hohn. Die Mitgliedstaaten müssen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und für eine effektive und wirkungsvolle Umsetzung sorgen. Gleichzeitig ist klar: Durch das Spardiktat der Europäischen Union wurde die Arbeitsmarktpolitik einiger Mitgliedstaaten enorm geschädigt. Die EU-Kommission muss diesen Mitgliedstaaten dabei helfen, realistische Ziele für die Umsetzung der Jugendgarantie ins Auge zu fassen. Nur so können die bereitgestellten Gelder dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.“

 
Hintergrund:

Die Jugendgarantie, deren Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten im April 2013 befürwortet worden ist, besagt, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und qualitativ hochwertiges Angebot der Beschäftigung erhalten müssen. Dieses Angebot – eine Arbeitsstelle, ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung – sollte auf die persönliche Situation und die Bedürfnisse der Person abgestimmt sein.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde 2013 ins Leben gerufen und ist im Januar 2014 in Kraft getreten. In Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 Prozent sollen insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren gefördert werden, die sich weder in Aus- oder Fortbildung noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.

Den Bericht finden Sie hier: http://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=41096