9. Dezember 2016

Jugendbeschäftigung: Die EU muss endlich die Ärmel hochkrempeln!

Gestern, am 8. Dezember 2016, hat sich der Rat für Beschäftigungs- und Sozialpolitik (EPSCO) auch mit der Umsetzung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen befasst.

Momentan liegt die Jugendarbeitslosenquote in der EU bei etwa 18,2 Prozent (September 2016). Zwar sinkt diese Quote seit einigen Monaten langsam; dennoch ist dies in erster Linie eine unmittelbare Konsequenz aus der sich zunehmend verbessernden wirtschaftlichen Situation in der EU. Die Jugendgarantie hat dazu beigeragen, jungen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Etwa 9 Millionen junge Menschen haben seit der Einführung der Jugendgarantie ein Angebot für einen Arbeitsplatz, ein Praktikum oder eine Weiterbildung angenommen.

Die Europäische Kommission hat vor kurzem verkündet, die Jugendgarantie weiterhin zu unterstützen. Deshalb schlägt sie vor, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen weiterzuführen und mit 1,2 Mrd. EUR für 2017 bis 2020 zu unterstützen. Diesem Vorschlag stimmten die Ministerinnen und Minister des EPSCO-Rates gestern zu. Wir Grüne halten dies jedoch für unzureichend.

 

Dazu erklärt Terry Reintke:

„Wieder einmal haben die Ministerinnen und Minister verpasst, ein wichtiges und längst überfälliges Signal zu senden. Während sich in Sonntagsreden alle einig sind, wie wichtig die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa ist, lässt die Umsetzung jede Konsequenz vermissen. Wer die EU zusammenhalten will, der muss jetzt die Ärmel hochkrempeln und die Herausforderungen der Jugendarbeitslosigkeit umfassend und entschieden angehen. Gestern wurde die Gelegenheit dazu wieder einmal verpasst.“

 

Die Grüne/EFA-Fraktion fordert, dass

  • für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen von 2017 bis 2020 insgesamt 6 statt nur 1,2 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt werden;
  • die EU-Mitgliedstaaten alles unternehmen, um die Jugendgarantie umzusetzen und insbesondere Jugendliche zu erreichen, die von sozialer Exklusion bedroht sind;
  • die EU-Mitgliedstaaten sich dazu verpflichten, auf gute Beschäftigungsangebote zu setzen und die Qualität der Angebote zu überwachen.

 

Hintergrund

Die Jugendgarantie, deren Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten im April 2013 befürwortet worden ist, sieht vor, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und qualitativ hochwertiges Angebot der Beschäftigung erhalten müssen. Dieses Angebot – eine Arbeitsstelle, ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung – sollte auf die persönliche Situation und die Bedürfnisse der Person abgestimmt sein.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde 2013 ins Leben gerufen. Sie ist im Januar 2014 in Kraft getreten und soll bis Ende 2015 die im Paket zur Jugendbeschäftigung vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit untermauern und beschleunigen. Dabei sollen in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 Prozent insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren gefördert werden, die sich weder in Aus- oder Fortbildung noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Da es in Deutschland keine Region mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 Prozent gibt, ist die Bundesrepublik kein Programmland.