20. Juli 2017

Revision der Entsenderichtlinie: Briefing zum Verhandlungsstand

Im März 2016 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Revision der Entsenderichtlinie vorgelegt. Berichterstatterinnen im Europäischen Parlament sind Elisabeth Morin-Chartier (EVP) und Agnes Jongerius (S&D). Für die Grüne/EFA-Fraktion ist Terry Reintke als Schattenberichterstatterin nominiert. Sie ist zugleich die einzige deutsche Abgeordnete am Verhandlungstisch.

Nachdem die Berichterstatterinnen im Dezember 2016 ihren Entwurf für einen Bericht dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL-Ausschuss) vorgelegt hatten, haben im April 2017 die Verhandlungen mit den Schattenberichterstatterinnen begonnen. Diese Verhandlungen werden noch andauern, ehe der Bericht voraussichtlich am 28. September 2017 im EMPL-Ausschuss abgestimmt wird.

 

Grüne Position

 

Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass alle Arbeitnehmer*innen am gleichen Arbeitsort gleich-wertig entlohnt werden: Entsandte Arbeitnehmer*innen sollen ein Recht auf dieselben Min-destbedingungen haben, die auch allen anderen Arbeitnehmer*innen am selben Arbeitsort zustehen. Diese Mindestbedingungen können beispielsweise über den reinen Mindestlohn hinausgehende höhere Standards in Bezug auf den Sektor, die Region oder die Berufserfah-rung sein. Um dies zu erreichen, müssen Tarifverträge für entsandte Arbeitnehmer*innen aller Wirtschaftszweige anwendbar sein.

Zudem muss den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, für entsandte Arbeitnehmer*innen die Vergütungsvorschriften vorzusehen, die auch für den Hauptauftrag-nehmer gelten. Dafür muss es Hauptauftragnehmern ermöglicht werden, Unteraufträge nur an Subunternehmen zu vergeben, die die bei ihnen geltenden Tarifverträge anwenden. Dadurch könnten auch entsandte Arbeitnehmer*innen, die bei Subunternehmen angestellt sind, von den gleichen Tarifverträgen wie lokal angestellte Arbeitnehmer*innen profitieren.

Zudem machen wir uns dafür stark, dass die Rechtsgrundlage der Richtlinie, die sich der-zeit lediglich auf die Dienstleistungsfreiheit stützt, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen erweitert wird. Der Vorschlag der Europäischen Kommission birgt nämlich eine Tendenz dahingehend, die Dienstleistungsfreiheit über den Schutz von Arbeitnehmer*innen zu stellen. Um dem entgegenzuwirken, treten wir für eine Stärkung der Arbeitnehmer*in-nenrechte ein.

Insgesamt wollen wir mit der Revision der Richtlinie die Rechtssicherheit stärken, um Schlupflöcher für kriminelle und ausbeuterische Geschäftsmodelle zu vermeiden, und die Verfolgung krimineller Arbeitgeber*innen verbessern.

 

Was unterscheidet uns Grüne von den anderen?

 

Das Instrument der Entsendung wird viel zu häufig für kriminelle Praktiken missbraucht: Während entsandte Arbeitnehmer*innen oft monatelang ausgebeutet werden und letztlich ohne Lohnzahlungen auf ihren Kosten sitzen bleiben, gelingt es kriminellen Geschäftsleuten immer wieder, sich ungestraft aus der Affäre zu ziehen. Es ist höchste Zeit, diesen kriminel-len Machenschaften ein Ende zu bereiten. Genau aus diesem Grund haben wir uns insbeson-dere den Schutz von Scheinentsandten auf die Fahnen geschrieben, die von den bisheri-gen Regelungen nicht erfasst werden und damit nicht durch die Entsenderichtlinie geschützt werden können.

Konkret fordern wir: Auch Arbeitnehmer*innen, die nicht rechtskräftig entsandt wurden, müssen unter den Schutz der Richtlinie gestellt werden. Entdecken also Arbeitsaufsichts-beamte eine Verletzung der Richtlinie und kommen zum Schluss, dass es sich nicht um eine tatsächliche Entsendung handelt, müssen die betroffenen Arbeitnehmer*innen dennoch durch das Recht des Landes, in dem sie ihre Arbeit leisten, geschützt werden – es sei denn, die Beschäftigungsbedingungen des Entsendemitgliedstaates sind günstiger. Auf diese Weise werden die betreffenden Arbeitnehmer*in unter den Schutz der Entsenderichtlinie gestellt und wir verhindern, dass ihnen der Mindestschutz durch die Richtlinie entzogen wird.

 

Stand der Verhandlungen

 

Zwischen April und Juni nahmen die Verhandlungen der Bericht- und Schattenberichterstat-terinnen nur langsam Fahrt auf: Trotz zahlreicher Verhandlungstreffen wurden leider nur wenige substanzielle Vereinbarungen erzielt.

Zwar muss betont werden, dass die Verhandlungen über bisher gefundene Kompromisse noch nicht abgeschlossen sind und alle bisher erreichten Übereinkünfte jederzeit wieder infrage gestellt werden können, dennoch zeichnet sich ab, dass die folgenden Verein-barungen eine tragfähige parlamentarische Mehrheit finden können, die wir Grüne unterstützen:

  • Erweiterung der Rechtsgrundlage um den Schutz der Arbeitnehmer*innen
  • Einführung des Begriffs „Entlohnung“ anstelle von „Mindestlohnsätze“, wodurch entsandte Arbeitnehmer*innen auch von bestimmten Zuschlägen und Tagegeldern, Eingruppierungsbestimmungen sowie Sonderzahlungen profitieren können
  • Verpflichtung zur Gleichbehandlung von lokalen und entsandten Leiharbeitnehmer*innen

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause scheinen die Verhandlungen im Hinblick auf die großen politischen Streitfragen jedoch festgefahren zu sein. Ausschlaggebend hierfür sind im Wesentlichen die folgenden Streitpunkte:

  • Verbindlichkeit von Tarifverträgen für entsandte Arbeitnehmer*innen
  • Anwendbarkeit von Tarifverträgen beim Hauptauftragnehmer auf Entsandte bei Subunternehmen
  • Regelung in Bezug auf langfristige Entsendungen und Festsetzung einer Frist, nach der die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaates gelten sollen

 

Prognose

 

Aus Sicht unserer Grünen/EFA-Fraktion besteht derzeit die größte Gefahr darin, dass sich die EVP von der gemeinsamen Positionierung mit der S&D verabschiedet und der Bericht des Europäischen Parlaments dadurch sogar noch hinter den Vorschlag der Europäischen Kom-mission zurückfallen könnte. Sollte sich diese Befürchtung bestätigen, wird unsere Fraktion einem Verhandlungsmandat für den Trilog nicht zustimmen können.

Wir setzen uns für einen progressiven Bericht des Europäischen Parlaments ein. Dafür hat unsere Fraktion als einzige im Europäischen Parlament eine kohärente Linie in Form von gemeinsamen Änderungsanträgen präsentiert. Für unsere Zustimmung zum Verhandlungs-mandat wird insbesondere entscheidend sein, welche Kompromisse im Hinblick auf die Anwendbarkeit von Tarifverträgen sowie den Schutz von Scheinentsandten erreicht werden können.