19. August 2015

Zweite Anfrage zur Arbeitszeitrichtlinie

Nachdem Terry am 9. Oktober eine Antwort der Europäischen Kommission auf ihre erste Anfrage bezüglich der Arbeitszeitrichtlinie erhalten hat, entschloss sie sich, eine erneute Anfrage zum gleichen Thema zu stellen – in der Hoffnung, diesmal konkretere Antworten zu bekommen. Ihre zweite Anfrage vom 6. November 2014 bezieht sich noch einmal auf die Eignungsprüfung zur Arbeitszeitrichtlinie, die im vergangenen Sommer im Rahmen einer Umfrage durchgeführt wurde. Terry möchte darin von der Europäischen Kommission erfahren, unter welchen Gesichtspunkten die Unternehmen ausgewählt wurden, die die Aufträge für die Studien ausführen sollten. Außerdem fragt sie nach, entsprechend welcher Kriterien die teilnehmenden Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige ausgewählt wurden und warum die Umfrage unter erschwerten Bedingungen und hohem Zeitdruck durchgeführt wurde.

Anfrage an die Kommission

Mit der Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fragestellerin bezüglich der Eignungsprüfung der Arbeitszeitrichtlinie (REFIT) vom 16. September 2014, auf die sie am 9. Oktober 2014 eine Antwort von László Andor erhalten hat, tun sich weitere Fragen auf, um deren Beantwortung die Kommission gebeten wird:

1. Unter welchen Gesichtspunkten wurden die Unternehmen ausgewählt, die die Aufträge für die Studien ausführen sollten, und welche fachliche Kompetenz im Bereich Arbeitszeit zeichnet sie aus?

2. Welche Kriterien hat die – nach eigener Aussage dafür verantwortliche – Kommission für die Einteilung der befragten Mitgliedstaaten in Cluster sowie für die Auswahl der Wirtschaftszweige und der Fragebögen für die Fallstudien zu Grunde gelegt und mit welcher Begründung wurden die jeweiligen Entscheidungen getroffen?

3. Warum erhielten die Sozialpartner die Fragebögen mit teilweise sehr knapp bemessenen Fristen zur Beantwortung der Fragen von nicht einmal fünf Wochen während der Sommermonate, obwohl die Leitlinien zur Folgenabschätzung der Kommission vom 15. Januar 2009 klar festhalten, dass „ausreichend Zeit zur Teilnahme“ gewährleistet werden soll und „bestimmte Umstände einen längeren Zeitraum erforderlich machen“, wie beispielsweise „besonders komplexe oder sensible Vorschläge“ oder wenn der Zeitraum „während der Ferien (Sommermonate)“ liegt, und wie gedenkt die Kommission, diesen qualitätsmindernden Umständen in ihren Schlussfolgerungen in angemessener Weise Rechnung zu tragen?

Auf ihre Fragen bekam Terry heute, am 12. Januar 2015, die folgende Antwort:

Antwort von Marianne Thyssen im Namen der Kommission

1. Die Kommission verweist die Frau Abgeordnete auf ihre Antwort auf die Frage P 6729/2014. Gemäß der Leistungsbeschreibung im Rahmenvertrag und den spezifischen Anforderungen an die Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Studien müssen die Unternehmen über Sachverständige mit geeigneter Forschungs- und Praxiserfahrung im betreffenden Bereich verfügen. In Bezug auf die Studien waren insbesondere Fachkenntnisse in Arbeitsrecht und Arbeitsorganisation gefordert sowie erforderlichenfalls Kenntnisse in spezifischeren Bereichen.

2. Die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage zentraler, für die Analyse maßgeblicher Merkmale ausgewählt, wie beispielsweise Nutzung der Opt-out-Regelung, nationale Regelungen der Arbeitszeit (z. B. Rolle von Kollektivverhandlungen) oder Vorkommen atypischer Arbeitsschemata (z. B. Bereitschaftsdienst). Die Fragebögen waren so konzipiert, dass ein Maximum an Angaben zu einem Maximum an Optionen erfasst werden konnte. Damit bieten die Studien eine breite Datengrundlage, die bei der Auswertung der Folgenabschätzung zugrunde gelegt werden kann.

3. Die von der Frau Abgeordneten wiedergegebenen Auszüge aus den Leitlinien zur Folgenabschätzung gelten für öffentliche Konsultationen, nicht aber für Befragungen, die von Beratern im Rahmen von Studien durchgeführt werden, die die Kommission in Auftrag gegeben hat. Die Kommission hat am 1. Dezember 2014 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie veröffentlicht, die im Einklang mit den Leitlinien zur Folgenabschätzung und den Mindeststandards für öffentliche Konsultationen steht und bis zum 15. März 2015 läuft.

Auch diese Antworten der Kommission sind zum Teil leider ausweichend und damit enttäuschend ausgefallen. Doch wir bleiben am diesem wichtigen Thema dran und sind bereits sehr gespannt auf die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der Eignungsprüfung!