Abtreibung/Polen: Leben und Gesundheit von Menschen wird bewusst gefährdet
PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 24. November 2020
Abgeordnete des Europäischen Parlaments sowie nationaler und regionaler Parlamenten aus 28 europäischen Ländern fordern in einem gemeinsamen Brief die Europäische Kommission auf gegen das de-facto Abtreibungsverbot in Polen rechtlich vorzugehen. Dieser Aufruf wurde im Vorfeld der in dieser Woche im Europäischen Parlament stattfinden Debatte und Abstimmung verschickt.
Terry Reintke, Schattenberichterstatterin Artikel 7 Verfahren gegen Polen und Koordinatorin der Grünen/EFA-Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Die Krise des polnischen Rechtsstaats spitzt sich weiter zu. In der Konsequenz wird mit der Entscheidung des de-facto Verbots von Abtreibungen das Leben und die Gesundheit von Menschen bewusst gefährdet.
Wir schicken unsere uneingeschränkte Solidarität für die tausenden von Menschen, die auf den Straße Polens und in Europa für die Grundrechte von Frauen und das Recht auf körperliche Autonomie protestieren.
Die Europäische Kommission muss jetzt ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Jedes Nicht-Handeln verspielt die Glaubwürdigkeit europäischer Werte.“
Hintergrund:
Im Europäischen Parlament findet am Mittwochnachmittag die Debatte über Abtreibungsrechte im Polen statt, die Abstimmung über die damit verbundene Resolution am Donnerstagvormittag.
Das polnische Gesetz zur Abtreibung ist eines der strengsten in Europa. Das am 22. Oktober verkündete Urteil des polnischen „Verfassungsgerichts“ hat das Abtreibungsrecht weiter verschärft. Die polnische Gesetzgebung erlaubt Abtreibung nur bei Schwangerschaft nach Vergewaltigung oder Inzest, wenn die Schwangerschaft ein Gesundheitsrisiko für die Schwangere darstellt oder ihr Leben durch die Schwangerschaft gefährdet ist und im Fall von schwerwiegender und lebensbedrohlicher Schädigung des Fötus. Die meisten Abtreibungen in Polen werden mit schwerwiegender und lebensbedrohlicher Schädigung des Fötus begründet, im vergangenen Jahr waren es 1.074 von 1.100 durchgeführten Abtreibungen. Das Urteil des Verfassungsgerichts, dass Abtreibungen mit dieser Begründung rechtswidrig sind, bedeutet, dass fast 98 Prozent der Abtreibungen nun illegal durchgeführt werden.
Hier finden Sie den vollständigen offenen Brief: 2020-11-24 Call for Action – De facto ban of abortion in the Republic of Poland and illegitimacy of the Constitutional Tribunal