Einkünfte und Termine

Transpa­renz

Reisekosten

Jede*r Abgeordnete*r hat ein Reisebudget von ca. 4.940 EUR (Stand 2024), das pro Jahr für sogenannte “nicht offizielle Reisen” ausgegeben werden kann. Nicht offizielle Reisen sind solche, die nicht vom Parlament organisiert werden und die nicht in meinen Wahlkreis gehen. Um die Kosten für diese nicht offiziellen Reisen zurückerstattet zu bekommen, müssen Abgeordete bspw. nachweisen, dass diese im Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit standen. Nur dann werden die Kosten vom Europäischen Parlament zurückerstattet.

Zum und vom Europäischen Parlament:

Das Europäische Parlament übernimmt Reisekosten, damit die MdEP an den Sitzungen des Europäischen Parlaments, wie Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen, teilnehmen können. Sie finden hauptsächlich in Brüssel oder Straßburg statt.

Zudem werden mir als MdEP gegen Vorlage von Belegen die tatsächlichen Kosten für die Reisetickets zur Teilnahme an den Sitzungen erstattet. Der Höchstbetrag entspricht einem Flugticket für die Business Class (Tarifklasse D oder dergleichen), einer Bahnfahrkarte für die erste Klasse bzw. 0,58 EUR pro Kilometer für Autofahrten (bis zu 1 000 km). Die Fahrkarten stellt das Europäische Parlament aus.

Darüber hinaus werden je nach Entfernung und Dauer der Reise bestimmte Beträge zur Deckung verschiedener Reisekosten (Autobahngebühren, Übergepäckgebühren, Reservierungsgebühren usw.) gewährt.

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