1. März 2016

Anfrage an die Kommission: Absichtserklärung Griechenlands

Am 30. September 2015 hat Terry eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gestellt, in der Sie nach der Anpassung an die in der EU bewährten Verfahren bei der Umsetzung des dreijährigen ESM-Programm in Griechenland fragt:

Anfrage an die Kommission

In der Absichtserklärung im Hinblick auf ein dreijähriges ESM-Programm in Griechenland haben die Institutionen und Griechenland vereinbart, dass die Behörden die für Arbeitskampfmaßnahmen, Massenentlassungen und Tarifverhandlungen geltenden Rahmenbedingungen an die in der EU bewährten Verfahren anpassen werden.

1. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Rahmenbedingungen für Massenentlassungen, Arbeitskampfmaßnahmen und Tarifverhandlungen in Griechenland an die in der EU bewährten Verfahren anzupassen?

2. Anhand welcher Kriterien bewertet die Kommission die Tarifverhandlungssysteme in den Mitgliedstaaten, und welches dieser Systeme könnte Griechenland als Modell dienen?

3. Anhand welcher Kriterien bewertet die Kommission die Rahmenbedingungen für Arbeitskampfmaßnahmen in den Mitgliedstaaten, und welche Rahmenbedingungen könnten Griechenland als Modell dienen?

 

Heute, am 1. März 2016, bekamen wir die folgende Antwort der Europäischen Kommission:

Antwort von Herrn Moscovic im Namen der Kommission

Die Wirksamkeit von Arbeitsmarktinstitutionen und -regelungen lässt sich daran erkennen, inwieweit der Arbeitnehmerschutz gewährleistet, Arbeitskräfte mobilisiert, die Mobilität der Arbeitskräfte gefördert, ein konstruktiver sozialer Dialog begünstigt und die Flexibilität und Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft durch effiziente Arbeitsmarktanpassungsprozesse unterstützt werden. Die Kommission stellt fest, dass es viele unterschiedliche nationale Systeme und Verfahren in der EU gibt, die alle gleichermaßen in der Lage sind, diese Ziele auf unterschiedliche Weise zu erreichen. Im Wesentlichen passiert dies durch das Zusammenspiel von Arbeitsmarktinstitutionen und -regelungen auf der einen und dem zugrunde liegenden wirtschaftlichen und sozialen Kontext auf der anderen Seite. Daher sollten Erstere nicht isoliert betrachtet werden.

Im MoU zwischen Griechenland und dem ESM wird nicht von vornherein ein zu verwendendes „Modell“ vorgeschrieben. Im Zuge der im MoU festgelegten Strukturmaßnahmen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum wird die Regierung ein Konsultationsverfahren unter der Leitung eines Teams aus unabhängigen Experten einleiten, um mehrere bestehende Arbeitsmarktrahmenbedingungen, u. a. für Massenentlassungen, Arbeitskampfmaßnahmen und Tarifverhandlungen, zu überprüfen. Dabei werden bewährte Verfahren auf internationaler und europäischer Ebene berücksichtigt. Auch internationale Organisationen wie die ILO werden sich am Konsultationsverfahren beteiligen. Organisation, Aufgaben und Zeitplan werden im Einvernehmen mit den Organen festgelegt. Die genauen Kriterien für die Durchführung der Überprüfung werden von der Expertengruppe selbst festgesetzt. Die erforderlichen Maßnahmen, um die Rahmenbedingungen für Massenentlassungen, Arbeitskampfmaßnahmen und Tarifverhandlungen an die in der EU bewährten Verfahren anzupassen, werden nach Abschluss des Überprüfungs- und Konsultationsverfahrens genauer definiert.

 

Leider bleiben die Antworten der Kommission vage und ausweichend und zeigen kein klares Commitment. Wir bleiben an diesem Thema dran und verfolgen die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens.