12. September 2016

Anfrage an die Kommission: Klimaschutz als Querschnittsthema in der Kohäsionspolitik

Im Juni 2016 stellte Terry gemeinsam mit anderen Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine Anfrage bezüglich des Klimaschutzes als Querschnittsthema in der Kohäsionspolitik an die Kommission.

 

Anfrage an die Kommission:

In ihrer Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002119/2016, führt die Kommission aus, dass 114 Mrd. EUR bzw. 25 % der Europäischen Struktur- und Investmentfonds für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Dieser Anteil von 25 % der genannten Fonds verschleiert die erheblichen Unterschiede, die zwischen den einzelnen Fonds und den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, von denen einige, etwa Polen und Griechenland, unter dem Ausgabenziel von 20 % bleiben. Datenmaterial von Ende 2015 legt nahe, dass der Anteil der im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Kohäsionsfonds und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Klimaschutzmaßnahmen aufgewendeten Mittel zusammengenommen lediglich 16,5 % beträgt, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich dieser Wert aus einer Ex-ante-Bewertung ergibt und nach einer Ex-post-Bewertung der tatsächlichen Umsetzung noch niedriger ausfallen könnte. Ungenutzt bleibt insbesondere das Potenzial, das der ESF (dessen für Klimaschutzmaßnahmen verwendeter Anteil 1,3 % beträgt) – vor allem für Arbeitsplätze im Umweltbereich – birgt.

Wie begründet die Kommission, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten in Bezug auf das Ausgabenziel von 20 % nicht angewandt wurde?

Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, damit besser überwacht und bewertet wird, inwiefern bereichsübergreifende Grundsätze bei der Umsetzung einbezogen und als Querschnittsthema berücksichtigt werden, und damit insbesondere die Methode zur Verfolgung klimaschutzbezogener Ausgaben verbessert und die mit der Ex-ante-Bewertung verbundenen Probleme bewältigt werden?

Was unternimmt die Kommission auf Projektebene, um dafür zu sorgen, dass von der EU finanzierte Maßnahmen im Rahmen des EFRE, des Kohäsionsfonds und des ESF klimaverträglich sind, und um Anreize für klimaresistente Projekte zu setzen?

 

Am 12. September 2016 haben wir die folgende Antwort der Kommission erhalten:

Das 20%-Ziel für Klimaschutzausgaben wurde für den EU-Haushalt insgesamt festgelegt, nicht für einzelne Fonds. Die 114 Mrd. EUR für den Klimaschutz aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)[1] für den Zeitraum 2014-2020 umfassen rund 55,3 Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds (oder 21,3 % der Mittel beider Fonds) sowie 1,1 Mrd. EUR (oder 1,3 % der Fondsmittel) aus dem Europäischen Sozialfonds[2]. Der geringe ESF-Anteil lässt sich teilweise mit der Planung der ESF-Zuweisungen erklären, die keine detaillierteren Angaben im Stadium der Programmplanung zulassen.

  1. Für das 20%-Ziel gibt es auch keine spezifischen Zielvorgaben je Mitgliedstaat (MS). Der Ausgangspunkt der Kommission im Stadium der Programmerarbeitung war die Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, das 20%-Ziel einzuhalten. Was letztlich herauskam, war das Ergebnis von Diskussionen über den Bedarf, die Möglichkeiten und das Potenzial der einzelnen Mitgliedstaaten, in Klimaschutz zu investieren. Die Kommission steht in einem ständigen Dialog mit den MS mit dem Ziel, die für Klimaschutzmaßnahmen verfügbaren Ressourcen zu maximieren, auch durch Bereitstellung gezielter Umsetzungshilfe für die MS und die Förderung des Austauschs bewährter Praxis[3].
  1. Die Mittelzuweisungen in den Programmen sind auch mit den Output- und Ergebnisindikatoren verknüpft. Für die Programme werden jährliche Fortschrittsberichte vorgelegt, auf deren Grundlage die Kommission einen zusammenfassenden Bericht für die EU-Organe erarbeitet.[4]
  1. In ihrer beratenden Funktion in den Begleitausschüssen[5] berät die Kommission kontinuierlich in zentralen Fragen der Umsetzung, auch bezüglich Klimaschutz und Projektauswahlkriterien. Für die Genehmigung von Großprojekten[6] muss den MS eine Analyse der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Erfordernisse hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes vorliegen.[7]

 

[1]     ESI-Fonds – Zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds zählen die drei kohäsionspolitischen Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Kohäsionsfonds, Europäischer Sozialfonds (ESF)) sowie der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

[2]     Daten online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/regional_policy/EN/policy/evaluations/data-for-research/

[3]     Beispiele für die Instrumente, mit denen die Kommission die MS unterstützt, wurden in der Antwort zu der Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Nr. E-002119/2016 aufgeführt. Außerdem wird gute Praxis mit den RegioStars-Auszeichnungen gewürdigt und in zahlreichen Veröffentlichungen sowie während der jährlich veranstalteten Europäischen Woche der Regionen und Städte vorgestellt.

[4]     Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

[5]     Begleitausschüsse kontrollieren die Programmdurchführung.

[6]     Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten über 50 Mio. EUR bzw. über 75 Mio. EUR im Fall von Verkehrsvorhaben.

[7]     Artikel 101 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.