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1. Oktober 2015

Anfrage an die Kommission: Rechtsstaatlichkeit in Montenegro

Vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Vanja Calovic, Menschenrechtsaktivistin und Direktorin der NGO MANS in Montenegro, stellte Terry am 15. Juli 2015 die folgende Anfrage an die Europäische Kommission.

Anfrage an die Kommission

Im Juni 2015 wurde Vanja Calovic von der Organisation MANS von der Staatsanwältin Ljiljana Klikovac wegen der Straftat angeklagt, gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit in gerichtlichen Verfahren verstoßen zu haben. Vanja Calovic machte Informationen über den angeblichen Gesundheitszustand von Branislav Micunovic öffentlich, die sie bei einem öffentlichen Gerichtsverfahren erhalten hatte. Sie veröffentlichte jedoch keinerlei vertraulichen Unterlagen über seinen Gesundheitszustand.

Wie beurteilt die Kommission – vor dem Hintergrund der in den Kapiteln 23 und 24 verankerten Grundsätze – die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Vanja Calovic und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Fall?

 

Der Beitritt Montenegros zur Europäischen Union hängt vom Erfolg der Beitrittsverhandlungen ab.  Die in der Anfrage an die Kommission erwähnten Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) wurden im Dezember 2013 eröffnet. Terry bezieht sich in ihrer Anfrage an die Kommission insbesondere auf diese Kapitel, weil Fortschritte im Bereich Justiz maßgeblich von Korruption im Land behindert werden und Vanja Calovic als politische Aktivistin mit ihrer Arbeit bereits mehrfach ins Visier von Politik und Medien geraten ist.

Auf ihre Anfrage erhielt Terry am 1. Oktober 2015 die folgende Antwort der Kommission.

 

Antwort von Johannes Hahn im Nahmen der Kommission

Der Europäischen Kommission ist dieser Fall bekannt. Allerdings kann sie nicht zu laufenden Gerichtsverfahren im Einzelfall Stellung nehmen.

Die Europäische Kommission beobachtet solche Fälle aufmerksam, im Bestreben systemische Probleme im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu ermitteln und diese im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontakte mit den montenegrinischen Behörden auf allen Ebenen zur Sprache zu bringen.

Montenegro muss vor allem bei der wirksamen Ermittlung, strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung in Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität, einschließlich auf hoher Ebene weitere Fortschritte vorweisen. Dies setzt auch voraus, dass die Justizbehörden unparteiisch handeln können und keiner unzulässigen Einflussnahme ausgesetzt sind.

Die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Professionalität der Justiz gehören zu den Grundsätzen der EU und bilden daher das Kernstück der Beitrittsverhandlungen. Die Europäische Kommission verfolgt anhand von Informationen aus einer Vielzahl von Quellen kontinuierlich die Lage in diesen Bereichen. Dazu gehören auch Informationen, die von EU-Mitgliedstaaten, internationalen und Organisationen der Zivilgesellschaft bereitgestellt werden. Darüber hinaus organisiert die Kommission regelmäßig Peer Reviews durch Sachverständige aus den Mitgliedstaaten, die auch bewerten, in inwieweit Justiz- und Strafverfolgungsbehörden bei der Fallbearbeitung europäische Standards und bewährte Verfahren anwenden.