19. August 2015

Anfrage an die Kommission zur Arbeitszeitrichtlinie

Am 16. September 2014 stellte Terry ihre erste Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Kommission. Mit dieser Anfrage macht sie darauf aufmerksam, dass während der Sommermonate dieses Jahres eine Umfrage zur Arbeitszeitrichtlinie durchgeführt wurde, deren Durchführung im Vorfeld nicht öffentlich bekannt gemacht worden ist. Bis zum Zeitpunkt der Anfrage war weder bekannt, ob die Studie, in deren Rahmen die Befragung durchgeführt wurde, ausgeschrieben worden ist, noch, wie über die Auswahl der Teilnehmer*innen an der Umfrage entschieden wurde. Außerdem können einige Fragen der Umfrage als tendenziös bewertet werden, was dem Anspruch an eine wissenschaftliche Studie, deren Durchführung den Qualitätskriterien für empirische Forschung entsprechen soll, zuwiderläuft. Aus diesem Grund hat sich Terry dazu entschieden, ihre schriftliche Anfrage an die Kommission zu stellen.

Anfrage an die Kommission

Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission hat zwei Beratungsunternehmen, das Unternehmen ICF GHK und die Fondazione Giacomo Brodolini, damit beauftragt, Studien zur Bewertung der Auswirkungen verschiedener möglicher Änderungen der Arbeitszeitvorschriften in der EU auf die Wirtschaft auszuarbeiten. Dies geschieht im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie). Im Zusammenhang mit diesen Studien wurden einige Interessenträger aufgefordert, an Befragungen teilzunehmen.

1. Wurde die Studie ausgeschrieben? Falls ja: Wie gestaltete sich die Ausschreibung inhaltlich, und wann wurde die Ausschreibung veröffentlicht? Wird die Kommission im Einklang mit ihren Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz die Ausschreibung, die zeitliche Planung, die Fragebögen, die Antworten und eine Liste der Teilnehmer veröffentlichen? Falls ja: Wann wird dies geschehen und wo?

2. Kann die Kommission im Interesse der Vergleichbarkeit der Datenerhebung und Analyse den Inhalt der Studien und die Teilnahmebedingungen darlegen und erläutern, wie sie die Auswahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten und der zu untersuchenden Sektoren begründet?

3. Wie rechtfertigt die Kommission, dass der Schwerpunkt auf dem Gesundheitswesen liegt? Warum werden im Hinblick auf das konkrete Thema „Arbeitszeit“ Fragen gestellt, die sich auf unhaltbare wissenschaftliche Hypothesen stützen, z. B. Fragen im Zusammenhang mit den Gründen für den Personalmangel im Gesundheitswesen?

Heute, am 9. Oktober 2014, erhielt Terry eine Antwort auf ihre Anfrage von László Andor, dem EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

Antwort von László Andor im Namen der Kommission

1. und 2. Da die europäischen Sozialpartner keine Einigung über die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie erzielen konnten, hat die Kommission im Jahr 2013 ihre Arbeiten zu einer eingehenden Folgenabschätzung verschiedener Optionen und ihrer möglichen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen wieder aufgenommen. Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung einfließen und dazu dienen, die Entscheidung der Kommission über die künftigen Schritte in Bezug auf die Richtlinie zu untermauern.

Um das bereits vorliegende Datenmaterial zu ergänzen und eine angemessene Palette quantitativer und qualitativer Analysen zu erhalten, wurde 2013 beschlossen, die beiden von der Frau Abgeordneten erwähnten zusätzlichen Studien durchführen zu lassen. Der Auftrag für die Studien wurde auf der Grundlage eines Mehrfach-Rahmenvertrags vergeben, um möglichst rasch über hochwertige Bewertungen und Folgenabschätzungen zu verfügen. Dies erforderte die beschränkte Wiederaufnahme eines Auswahlverfahrens mit der Beteiligung einer begrenzten Zahl von Unternehmen, die ursprünglich für Rahmenverträge ausgewählt worden waren. Die Verträge wurden im März 2014 unterzeichnet.

Die Studien sind noch nicht abgeschlossen, werden jedoch zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht. Die Leistungsbeschreibungen, in der ein Zeitplan mit mehreren Arbeitsschritten und die zu erreichenden Ziele ausführlich beschrieben sind, werden nicht veröffentlicht. Die Ausführung – einschließlich der Einteilung der Mitgliedstaaten in Cluster, der Auswahl der Wirtschaftszweige und der Fragebögen für Fallstudien – liegt allein in der Verantwortung der Kommission und der Auftragnehmer; die Kommission wird die Ausführung genau überwachen.

3. Eine eingehende Analyse des Gesundheitswesens erschien notwendig angesichts der besonderen Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie in den letzten zehn Jahren. Im Rahmen der derzeit laufenden Folgenabschätzung werden entsprechend der Methodik der Kommission mehrere Optionen geprüft. Diese Optionen und die entsprechenden Hypothesen, auf denen sich die Untersuchungen gründen, sind lediglich fachliche Benchmarks zur Abschätzung möglicher Auswirkungen und dienen der Orientierung.

Da Terry diese Antwort als nicht befriedigend empfindet, hat sie sich dazu entschlossen, noch einmal konkreter bei der Kommission nachzufragen – in der Hoffnung, diesmal auch konkretere Antworten zu erhalten. Wir halten euch auf dem Laufenden!