13. Oktober 2015

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Die Europäische Kommission hat im September ihre Vorschläge für Maßnahmen zur besseren Unterstützung von Langzeitarbeitslosen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt präsentiert. In Europa sind über 12 Millionen Menschen seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Diese Zahl hat sich nach Angaben der EU-Kommission zwischen 2007 und 2014 verdoppelt.

Deshalb schlägt die Kommission den EU-Mitgliedstaaten vor, eine individuelle Bestandsaufnahme für alle Arbeitsuchenden durchzuführen und eine schriftliche Wiedereinstiegsvereinbarung einzuführen, die ihnen einen konkreten und auf sie persönlich abgestimmten Plan für die Rückkehr in die Beschäftigung bietet. Die Mitgliedstaaten sollen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auf Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zurückgreifen können.

Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs bei diesem Thema hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments beschlossen, in einem Schnellverfahren eine fraktionsübergreifende Resolution zu verabschieden. Diese gemeinsame Resolution wurde heute im Ausschuss abgestimmt.

Wir Grüne heißen den Vorschlag der Kommission grundsätzlich willkommen, sehen aber auch eine Vielzahl von ungenutzten Möglichkeiten, um Langzeitarbeitslose beim Wiedereinstieg ins Berufsleben zu unterstützen:

  • Wir kritisieren, dass die Arbeitsagenturen in den EU-Mitgliedstaaten lediglich verpflichtet sind, mittels Informationskampagnen auf ihre Unterstützungsleistungen für Langzeitarbeitslose aufmerksam zu machen, aber keine weiteren effektiven Maßnahmen festgeschrieben werden, damit Langzeitarbeitslose stärker von konkreten Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsvermittlung profitieren können.
  • Wir sind der Meinung, dass beim Angebot einer individuellen Beratung für Langzeitarbeitslose stärker auf die Bedürfnisse der Arbeitssuchenden eingegangen und möglicher Diskriminierung entgegengewirkt werden muss.
  • Weiterhin kritisieren wir, dass die Wiedereinstiegsvereinbarungen zwischen den Arbeitsvermittlungen und den Arbeitssuchenden lediglich die Pflichten der Arbeitssuchenden sowie die Unterstützungsdienstleistungen durch die Arbeitsvermittlung festhalten müssen. Die Bedeutung von darüber hinausgehenden Maßnahmen wie soziale und gesundheitsbezogene Dienstleistungen, die für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration von enormer Wichtigkeit sind, wird jedoch Acht gelassen.
  • Ein weiterer großer Schwachpunkt des Kommissionsvorschlags ist aus unserer Sicht, dass die Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Gruppen in den Arbeitsvermittlungsprozess nahezu keine Rolle spielt.