19. August 2015

Konsultation zur Arbeitszeitrichtlinie

Die Kommission bereitet derzeit einen neuen Anlauf zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor. Hierzu veröffentlichte sie vor kurzem eine Konsultation, an der sich alle Interessierten beteiligen können.

Mit dieser Konsultation will die Kommission Meinungen und Beiträge der Öffentlichkeit zur aktuellen Arbeitszeitrichtlinie und deren möglichen Überarbeitung einholen. Dabei sollen die Konsultationsteilnehmer*innen zu folgenden Bereichen ihre Positionen mitteilen:

  • Auswirkungen der geltenden Arbeitszeitrichtlinie auf wöchentliche Arbeits- und Ruhezeiten,
  • Regelungen für Arbeitnehmer*innen mit mehreren Arbeitsverträgen,
  • Begriff der Arbeitszeit und der Arbeitszeit im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Ausgleichsruhezeiten,
  • Erfahrungen aus Sicht der Verbraucher*innen sowie zu
  • Opt-out-Regelungen, die vorsehen, dass Arbeitgeber*innen und -nehmer*innen individualvertraglich eine höhere Wochenarbeitszeit als die grundsätzlich vorgeschriebenen 48 Stunden durchschnittlicher Wochenarbeitszeit vereinbaren können.

Am Ende der Konsultation werden die Teilnehmer*innen dazu befragt, welche Ansätze sie hinsichtlich einer Regelung der Arbeitszeit bevorzugen. Die vorgegebenen Antwortoptionen reichen von “kein neuer Legislativvorschlag“ bis hin zu „umfassende Überarbeitung der Richtlinie“.

Bis zum 15. März 2015 können alle persönlich Interessierten, Organisationen sowie nationale Parlamente an der öffentlichen Konsultation teilnehmen. Die Kommission beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2015 eine Folgenabschätzung auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultation vorzulegen. Anhand dieser wird sie entscheiden, ob sie einen neuen Legislativvorschlag unterbreiten wird.