14. Februar 2019

Making History: Erste Resolution zu Rechten von intergeschlechtlichen Menschen verabschiedet

Am 14. Februar 2019 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zu den Rechten von intergeschlechtlichen Menschen mit deutlicher Mehrheit angenommen. Beharrlichkeit und Standhaftigkeit haben sich durchgesetzt. Das ist ein Riesenerfolg von und für intergeschlechtlichen Menschen in der Europäischen Union.

Die Resolution fordert ein Verbot von Zwangsoperationen und Zwangsbehandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Das Europäische Parlament fordert alle Mitgliedsstaaten dazu auf, schnellstmöglich die gesetzliche Anerkennung der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen sicherzustellen. Das ist ein europäischer Meilenstein.

Bisher gibt es ein solches Verbot nur in zwei europäischen Mitgliedsstaaten: Malta und Portugal. Obwohl die Forderung auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht, hat die Bundesregierung bisher dazu rein gar nichts vorgelegt. Zwangsoperationen sind keine Heileingriffe. Sie verletzten die Grundrechte intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde.

Gleichzeitig steht fest: Die Entschließung des Parlaments ist nur ein erster, wichtiger Schritt. Wir brauchen endlich europaweit die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt. Dazu zählen zum Beispiel auch entsprechende Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags in Geburtsurkunden und Ausweispapieren. Wir brauchen Gesetze, die eine selbstbestimmte rechtliche Anerkennung des Geschlechts ermöglichen.

Hintergrund:

Seit den 1950er-Jahren ist es üblich, sowohl innere als auch äußere Geschlechtsmerkmale intersexueller Kinder operativ-kosmetisch zu verändern. Ziel solcher Eingriffe ist es, die Geschlechtsmerkmale den Standardnormen „männlich“ und „weiblich“ anzugleichen. In den allermeisten Fällen ist eine solche Angleichung medizinisch nicht notwendig.
Eine Untersuchung der Ruhr Universität Bochum zur „Häufigkeit normangleichender Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ hat gezeigt, dass durchschnittlich im gesamten Untersuchungszeitraum zwischen 2005 bis 2016 pro Jahr 1871 feminisierende und maskulinisierende chirurgische Prozeduren durchgeführt wurden. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind zwischen fünf bis sechs Operationen pro Tag.
Bereits 2017 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte einen Vorschlag gemacht wie ein Verbot von normalisierenden Operationen gesetzlich durchgesetzt werden kann.