29. Mai 2018

Revision der Entsenderichtlinie: Sieg für mehr soziale Gerechtigkeit!

Bei den Verhandlungen über die Revision der Entsenderichtlinie haben wir uns mit großer Leidenschaft gegen die Ausbeutung von entsandten Arbeitskräften aufgelehnt – und das hat sich ausgezahlt: Das Europäische Parlament hat heute ein deutliches Zeichen gegen die Ausbeutung von entsandten Arbeitskräften gesetzt und mit überwältigender Mehrheit für die Revision der Richtlinie gestimmt. Das ist ein großartiger Erfolg!

Bisher haben entsandte Beschäftigte nur einen Anspruch auf den reinen Mindestlohn. In Zukunft sollen sie aber auch von regionalen und sektorspezifischen Tarifverträgen profitieren können. Ich freue mich sehr, dass es mir gelungen ist, diese Forderung in den Verhandlungen durchzusetzen. Außerdem machen wir ein für alle Mal Schluss mit der Trickserei beim Lohn: Die zusätzlichen Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung, die während der Entsendung entstehen, dürfen nicht mehr auf die Arbeitnehmer*innen abgewälzt werden. Für diese Kosten müssen die Arbeitgeber*innen aufkommen.

Worauf ich besonders stolz bin: In den Verhandlungen konnte ich durchsetzen, dass es endlich Rechtssicherheit für Scheinentsandte gibt. Von nun an sollen auch sie einen Anspruch auf die Arbeitnehmer*innenrechte am Arbeitsort haben.

Die neue Entsenderichtlinie wird im Jahr 2020 in Kraft treten. Bis dahin ist die Bundesregierung gefordert, das deutsche Arbeitnehmerentsendegesetz zu überarbeiten, damit zukünftig auch Entsandte in Deutschland von ortsüblichen Tarifverträgen profitieren können. Jetzt gilt es, Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort auch Realität wird!

Die komplette Dokumentation aller Ereignisse, aktuelle Briefings sowie sonstige Neuigkeiten rund um das Thema Entsendung findet sich hier.