Rückblick: Fachgespräch zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie
Am 22. März 2016 fand im Europäischen Parlament in Brüssel unsere Veranstaltung unter dem Titel “New Challenges for Labour Mobility: How to protect posted workers adequately?” statt. Sie sollte dazu dienen, einen ersten Austausch über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie anzustoßen. Im Mittelpunkt standen hierbei die insgesamt 30 Vertreter*innen von Sozialverbänden, Gewerkschaften und NGOs, die ihre Positionen zum Kommissionsvorschlag darlegten und aktiv zu einer konstruktiven Debatte beitrugen.
Wichtigstes Thema war die Entlohnung von entsandten Arbeitnehmer*innen. Es wurde deutlich, dass das Prinzip des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort für den Großteil der Diskussionsteilnehmer*innen eine unumstößliche Kernforderung darstellt. Dennoch gab es kritische Stimmen in Bezug auf die praktische Umsetzung dieses Prinzips. Insbesondere die Frage, welche Lohnbestandteile letztlich einbezogen werden müssen und ob beispielsweise Zusatzrenten als wesentlicher Bestandteil von Entlohnung angesehen werden sollten, muss in den weiteren Diskussionen über den Kommissionsvorschlag genau unter die Lupe genommen werden.
Bezüglich der Frage nach der Dauer von Entsendungen waren sich alle Teilnehmer*innen darin einig, dass die von der Kommission vorgeschlagene Maximaldauer von 24 Monaten an der Realität entsandter Arbeitskräfte vorbeigehe. Immerhin betrüge die durchschnittliche Entsendedauer gerade einmal zwei bis vier Monate und mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer*innen würde für weniger als einen Monat ins Ausland entsandt werden. Während sich einige Diskussionsteilnehmer*innen für eine Maximaldauer von Entsendungen von sechs Monaten aussprachen, wiesen andere darauf hin, dass es wahrscheinlich sinnvoller wäre, zunächst einmal die A1-Formulare verlässlicher zu gestalten und ihre Gültigkeit auf sechs Monate zu begrenzen. Damit ließe sich auch verlässlicher prüfen, wie lange entsandte Arbeitskräfte bereits im Ausland arbeiteten.
Hinsichtlich der Frage der Anwendung von Tarifverträgen äußerten sich einige Teilnehmer*innen dahingehend kritisch, dass regionale und betriebliche Tarifverträge offenbar vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen seien. Hier wäre eine größere Flexibilität notwendig.
In Bezug auf sinnvolle gesetzgebende Maßnahmen zur Vermeidung von Subunternehmerketten wurde die Meinung geäußert, dass es hierfür nicht zwangsläufig einer europäischen Lösung bedürfe, weil es hier bereits grundlegende Regelungen durch die Durchsetzungsrichtlinie von 2014 gebe.
Beim letzten wichtigen Punkt, der die Situation von entsandten Leiharbeiter*innen betrifft, war die einhellige Meinung, dass es hier einer Regelung bedürfe, die so einfach wie möglich sei. Eine solche Regelung könne beispielsweise sein, dass die betreffenden Arbeitnehmer*innen bereits eine Anstellung im Entsendeland gehabt haben müssen, bevor sie ins Ausland entsandt werden dürften. Außerdem müsse natürlich auch für Leiharbeiter*innen der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten.
Insgesamt trug die Veranstaltung trug dazu bei, die unterschiedlichen Positionen von Gewerkschaften, Sozialverbänden und NGOs näher kennenzulernen und miteinander in Dialog zu treten. Wir wollen in Zukunft dazu beitragen, diesen Austausch auch weiterzuführen und gemeinsam an einer Verbesserung der Entsenderichtlinie zu arbeiten.