Webinar Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen: Die Istanbul Konvention Best Practice und Herausforderungen
Webinar: 1. Dezember 2020 / 19:00 – 20:30
Die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen „Istanbul Konvention“ ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf internationaler Ebene. Es legt einen umfassenden Rahmen rechtlicher und politischer Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt, zur Unterstützung der Opfer und zur Bestrafung von Tätern fest. Bis Juli 2020 wurde es von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und von 21 ratifiziert. Doch der globale Backlash gegen Frauen- und Grundrechte macht auch vor der Istanbul Konvention nicht Halt: So kündigte im Juli 2020 die polnische Regierung ihre Absicht an, sich aus dem Übereinkommen zurückzuziehen.
In Deutschland ist die Istanbul Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. In diesem Webinar beschäftigen wir uns daher mit den Fragen: Wo wird die Istanbul-Konvention in Deutschland bereits erfolgreich umgesetzt? Wo besteht noch Handlungsbedarf? Wir wollen die Umsetzung in Deutschland juristisch beleuchten und konkrete Forderungen, um Frauen noch besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und Opfer zu unterstützen, vorstellen. Zusätzlich wollen wir insbesondere das Thema häusliche Gewalt in der COVID-Pandemie in den Blick nehmen, denn die derzeitige Situation macht die Ausarbeitung von nachhaltigen Schutzkonzepten umso dringender. Nach den Inputs wollen wir uns über konkrete Projekte und Erfolge sowie Herausforderungen in den Bundesländern austauschen und dabei auch die Teilnehmenden einbeziehen.
Begrüßung:
Terry Reintke, Abgeordnete des Europäischen Parlaments und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Inputreflexionen:
Schutzkonzepte von häuslicher Gewalt unter COVID
Kristin Fischer, Berliner Initiative Gewalt gegen Frauen
Analyse der Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland
Dr. Leonie Steinl, Deutscher Juristinnenbund
Fragen bzw. Austausch zu Erfolgen und Herausforderungen in den Bundesländern