3. Dezember 2018

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+): Starke Parlamentsposition verabschiedet!

Heute, am 3. Dezember 2018, hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments seine Position zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) verabschiedet. Dies sind die wesentlichen Ergebnisse der Abstimmung im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission:

  • Die EU-Mitgliedstaaten sollen mindestens 27 Prozent (anstelle von 25 Prozent) ihrer ESF+-Ressourcen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung für soziale Inklusion verwenden.
  • Zusätzlich zu den 27 Prozent für soziale Inklusion sollen die EU-Mitgliedstaaten mindestens 3 Prozent (anstelle von 2 Prozent) ihrer ESF+-Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung für soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen und/oder für materielle Armut zur Verfügung stellen.
  • Der Kofinanzierungssatz von 85 Prozent seitens der EU für Maßnahmen zur sozialen Eingliederung von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, soll beibehalten werden.
  • EU-Mitgliedstaaten, die im Jahr 2019 eine über dem Unionsdurchschnitt liegende Quote junger Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren verzeichnen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Fortbildung befinden (NEETs) oder deren NEET-Quote über 15 Prozent liegt, sollen mindestens 15 Prozent (anstelle von 10 Prozent) ihrer ESF+-Ressourcen für die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit verwenden.
  • Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Europäische Kindergarantie umsetzen, um zum gleichberechtigten Zugang von Kindern zu kostenloser Betreuung, kostenloser Bildung, angemessener Unterbringung und angemessener Ernährung beizutragen.
  • Die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der sozioökonomischen Integration von marginalisierten Gruppen wie der Sinti und Roma soll ein neues spezifisches Ziel des ESF+ sein.
  • Der Zugang zu Wohnraum soll ebenfalls ein neues spezifisches Ziel sein. Außerdem soll der ESF+ auch zur Bekämpfung von Energiearmut und zur Förderung von Energiesparhäusern für besonders benachteiligte Personen beitragen.

Wir sind sehr stolz auf einige Elemente, die auf Änderungsanträgen unserer Grünen/EFA-Fraktion basieren, und Teil der Parlamentsposition geworden sind:

  • Der ESF+ soll dazu beitragen, für nachhaltige Entwicklung und Lebensstile zu sensibilisieren. Der ESF+ soll ebenso eine kohlenstoffarme Wirtschaft, die Kreislaufwirtschaft und den gerechten sozialen Wandel fördern.
  • Der ESF+ soll dazu beitragen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen zu erreichen.
  • Der ESF+ soll eine sinnvolle Beteiligung der Interessensgruppen der Zivilgesellschaft in allen Phasen von der Planung bis zur Umsetzung gewährleisten.
  • Alle Kosten, die für Maßnahmen im Rahmen des ESF+ anfallen und die nicht im Einklang mit der Europäischen Charter der Grundrechte stehen, sollen nicht förderfähig sein.
  • Sensible personenbezogene Daten für Berichts- und Auswertungszwecke sollen anonym erhoben werden können und ESF+-Projektteilnehmer*innen sollen ihre Daten auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen können.

Unterm Strich kann sich diese Position sehen lassen und wir hoffen sehr, dass in den anstehenden Trilogverhandlungen möglichst viele progressive Elemente Bestand haben werden.

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