Polen/Abtreibungsrecht: Grundrechte sind nicht verhandelbar
PRESSEMITTEIULNG – Brüssel, 9. Februar 2021
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben auf Initiative der Grünen/EFA-Fraktion über das De-facto-Verbot von Abtreibungen in Polen debattiert. Im Oktober 2020 hat das illegitime polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Abtreibungen im Falle fötaler Anomalien verboten werden und schränkte damit das bereits extrem restriktive Abtreibungsgesetz so weit ein, dass das Urteil einem Abtreibungsverbot gleichkommt. Die Grünen/EFA unterstützen die Proteste polnischer Frauen und fordern die Europäische Kommission und den Rat zum Handeln gegen die Unterwanderung der Rechtsstaatlichkeit in Polen auf.
Terry Reintke, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatterin für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Polen im federführenden Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Die polnische Regierung ist fest entschlossen, den Frauen in Polen ihre Rechte wegzunehmen und das Land zu einem Ort zu machen, an dem Männer Kontrolle über Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmtheit ausüben. Die Lage zeigt, dass sich Frauen in Polen nicht darauf verlassen können, dass die für den Schutz der Grundrechte zuständigen Institutionen sie verteidigen.
Die Attacken der polnischen Regierung auf die Rechtsstaatlichkeit haben fatale Folgen. Frauen haben schon lange gegen die Angriffe auf ihre Grundrechte protestiert und wurden nicht gehört. Die Europäische Union darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie eine einer rechtsextreme Regierung die Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger aushebelt. Der Rat muss das Artikel 7-Verfahren gegen Polen ernst nehmen und zur Verteidigung europäischer Werte handeln.“