19. August 2015

Jugendarbeitslosigkeit: Forderung an EU-Staaten

PRESSEMITTEILUNG – Straßburg, 29. April 2015

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben an diesem Mittwoch mit großer Mehrheit für eine erhöhte Vorfinanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (1) gestimmt. Die jugend- und sozialpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, Terry Reintke, fordert nun eine schnelle Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten:

In der anhaltenden Wirtschaftskrise ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit die größte Herausforderung. Die Abstimmung heute ist ein klarer Weckruf für die Regierungen der Mitgliedstaaten: Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen nun unverzüglich an die Projektträger vor Ort überwiesen werden. Nur so können die bereitgestellten Gelder dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Sieben Millionen Jugendliche in der EU sind zurzeit arbeitslos und brauchen eine Perspektive. Die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen sich daran messen lassen, ob sie auf diese Herausforderung endlich eine Antwort finden. Jeder Tag, den die Regierungen abwarten, ist ein verlorener Tag für die jungen Menschen in der EU.

Hintergrund:

(1) Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde 2013 ins Leben gerufen. Sie ist im Januar 2014 in Kraft getreten und soll bis Ende 2015 Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unterstützen. Dabei sollen in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 Prozent insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren gefördert werden, die sich weder in Aus- oder Fortbildung noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. In Deutschland gibt es keine Region mit mehr als 25 Prozent Jugendarbeitslosigkeit, damit ist die Bundesrepublik kein Programmland. Um ihre rasche Implementierung zu gewährleisten, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, eine Klausel zur EU-Verordnung 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds (Artikel 22) hinzuzufügen. Diese Klausel soll die Vorfinanzierung seitens der EU-Kommission an die betroffenen Mitgliedstaaten erhöhen. Diese Vorfinanzierung soll mit 30 Prozent deutlich höher sein als die Standardvorfinanzierung von einem Prozent bzw. 1,5 Prozent, wie sie in der Verordnung 1303/2013 über die Struktur- und Kohäsionsfonds spezifiziert ist. Dem hat das EU-Parlament nun zugestimmt.