19. August 2015

Mindestlohn für Lkw-Fahrer: Mindeststandards notwendig

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 25. März 2015

Aufgrund der Diskussion über den Mindestlohn im Transportsektor – auch für ausländische LKW-Fahrer – in Deutschland beschäftigt sich nun das Europäische Parlament mit der Frage, welche Mindestrechte und welcher Schutz für LKW-Fahrer in der EU gilt. Dabei ging es auch um eine Klärung, ob die deutsche Regelung europäischem Wettbewerbsrecht widerspricht. In der Plenarsitzung an diesem Mittwoch fordert Terry Reintke, Mitglied im Beschäftigungs- und Sozialausschuss für die Grünen/EFA-Fraktion, den Mindestlohn EU-weit zu stärken:

Der Mindestlohn ist ein unverzichtbares Mittel gegen Sozialdumping und Ausbeutung. Es gibt keinen Grund, den Transportsektor vom Mindestlohn auszuschließen. Die deutsche Bundesregierung muss die vorübergehend ausgesetzten Kotrollen für ausländische Unternehmen wieder einführen, damit gewährleistet wird, dass LKW-Fahrer ihren rechtmäßigen Mindestlohn erhalten.

Der von einigen konstruierte angebliche Konflikt zwischen EU-Recht und deutschen Gesetz zeigt, dass wir in der EU soziale Mindeststandards in allen Ländern brauchen – gerade im Transportsektor, weil er grenzüberschreitend ist. Die Gewinne für die Wirtschaft dürfen nicht der einzige Maßstab für Gesetze sein. Anstatt zu prüfen, ob das 22. Mindestlohngesetz in der EU wettbewerbsschädigend ist, sollte die Europäische Kommission konkrete Gesetzesvorschläge für Mindeststandards vorlegen.

Hintergrund:

Seit der Einführung des Mindestlohns müssen den auch Unternehmen bezahlen, die ihre LKW-Fahrer zeitweise nach Deutschland schicken. Liefert zum Beispiel ein italienisches Unternehmen Waren nach Frankfurt, muss für die Fahrzeit in Deutschland deutscher Mindestlohn an den Fahrer bezahlt werden. Nach Beschwerden vor allem aus Zentral- und Osteuropa hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, die Kontrollen dieser Unternehmen vorrübergehend auszusetzen.