19. August 2015

Mindestlohn: Verfahren gegen Deutschland

PRESSEMITTEILUNG – Düsseldorf, 20. Mai 2015

Zum Vorstoß der EU-Kommission, wegen des gesetzlichen Mindestlohns für LKW-Fahrer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, sagt die beschäftigungspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament, Terry Reintke:

Die Europäische Kommission darf Vertragsverletzungsverfahren nicht missbrauchen, um soziale Mindeststandards in den Mitgliedsstaaten einzuschränken. Der Mindestlohn ist ein unverzichtbares Mittel gegen Sozialdumping und Ausbeutung. Statt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, sollte die EU-Kommission bei der Unterwanderung von Mindestlöhnen härter durchgreifen. Wir brauchen endlich Gesetze, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung schützen und die Bewegungsfreiheit in der Europäischen Union garantieren.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt auch für alle Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Dienstleistungen in Deutschland erbringen. Für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer*innen in Deutschland beschäftigen, besteht eine Meldepflicht: Sie müssen ihre Tätigkeiten beim deutschen Zoll anmelden und dafür Beginn und Länge der Beschäftigung sowie die Identität der Arbeitnehmer*innen angeben. Dies gilt auch für den Transportsektor. Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht drohen Sanktionen von bis zu 30.000 Euro. Verstöße gegen das deutsche Mindestlohngesetz können mit bis zu 500.000 EUR geahndet werden.

Im Zentrum der Debatte um die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf alle Verkehrsleistungen innerhalb Deutschlands steht insbesondere der Vorwurf einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs. Nach Beschwerden vor allem aus Mittel- und Osteuropa hat die deutsche Bundesregierung deshalb die Kontrollen für den Transitverkehr bereits Ende Januar vorrübergehend ausgesetzt.

Nach einem Informationsaustausch mit den deutschen Behörden hat die Europäische Kommission am 19. Mai 2015 ein Aufforderungsschreiben an die deutsche Bundesregierung geschickt. Dieses Schreiben ist der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens.