Mobilitätspaket: Enttäuschende Vorschläge der EU-Kommission
PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 31. Mai 2017
Am heutigen Mittwoch hat die EU-Kommission das sogenannte Mobilitätspaket für den Straßenverkehr vorgelegt. Das Europäische Parlament hatte bereits vor zwei Wochen eine Resolution zur Zukunft des Straßenverkehrs beschlossen und darin klare Forderungen gestellt. Die nun vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission sind enttäuschend, kommentiert Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
„Vieles läuft falsch auf Europas Straßen – die Vorschläge der EU-Kommission helfen da nur teilweise. Faire Unternehmen werden kaum besser gegen dubiose Geschäftspraktiken von Briefkastenfirmen geschützt. Um dem entgegen zu wirken, brauchen wir dringend eine strengere Kontrolle und harte Sanktionen, keine Regeln, die den Schutz von Arbeitnehmern im Ausland weiter einschränken. Weiter müssen die Arbeitszeiten von Bus- und LKW-Fahrern dringend verkürzt werden, denn die zu langen Schichten sind eine der Hauptunfallursachen auf Europas Straßen.
Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dass der CO2-Verbrauch nun mit einbezogen werden muss, wenn eine LKW-Maut erhoben wird. Trotzdem bleibt die Einführung einer Maut grundsätzlich freiwillig. Das führt zu einem unfairen Wettbewerb zu Lasten des nachhaltigeren Schienenverkehrs, denn nur 1% der Straßen, aber 100% des Schienennetzes sind überhaupt bemautet. Die EU muss die Maut für den gesamten Straßengüterverkehr daher endlich verbindlich vorschreiben.“
Terry Reintke, sozialpolitische Sprecherin und Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament fügt hinzu:
„Es ist ein offenes Geheimnis, dass insbesondere im Transportsektor ausbeuterische Arbeitsverhältnisse viel zu häufig die Realität sind. Doch anstatt dieses Problem anzugehen, will die EU-Kommission LKW-Fahrern nun sogar den garantierten Schutz durch die Entsenderichtlinie entziehen. Aufgrund der neuen Ausnahme erhalten Fahrer nur dann den örtlichen Mindestlohn, wenn sie pro Monat mindestens 3 Tage im Land unterwegs sind. Im Klartext heißt das, dass den Fahrern das Recht auf den allgemeinen Mindestlohn verweigert wird.“