27. August 2017

Revision der Entsenderichtlinie: Ausbeutung stoppen!

Was ist Entsendung?

Wenn sich Arbeitnehmer*innen im Auftrag ihrer Arbeitgeber*innen in einen anderen EU-Mitgliedstaat begeben, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen, dann sprechen wir von einer Entsendung. Der Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist dabei immer eng mit der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verknüpft. Entsandte Arbeitnehmer*innen unterscheiden sich von mobilen Arbeitnehmer*innen insofern, als dass sie während ihrer Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat weiterhin bei ihrem Unternehmen beschäftigt bleiben und nicht dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt des anderen EU-Mitgliedstaates tätig werden. Für entsandte Arbeitnehmer*innen gilt weiterhin der bestehende Arbeitsvertrag mit ihrem Unternehmen im Herkunftsland und sie sind auch weiterhin dessen System der sozialen Sicherheit angeschlossen, sofern die Entsendung weniger als zwei Jahre dauert.

Grüne Kernforderungen

  1. Gleichwertige Entlohnung für alle Arbeitnehmer*innen am selben Arbeitsort
  2. Erweiterung der Rechtsgrundlage: Dienstleistungsfreiheit muss mit dem Schutz von Arbeitnehmer*innen einhergehen
  3. Strafrechtliche Verfolgung von Kriminellen und wirksamer Opferschutz
  4. Bessere Rechtsdurchsetzung in den EU-Mitgliedstaaten

Warum ist eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie notwendig?

Arbeitskräfte, die von ihrem Betrieb in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden, um dort zu arbeiten, werden viel zu häufig Opfer von Ausbeutung. Oft kennen sie ihre Rechte zu wenig und sprechen die Sprache kaum. Das wissen kriminelle Geschäftsleute schamlos auszunutzen: Lücken und Grauzonen bei der Anstellung werden benutzt, um geltendes Recht zu umgehen. So entstehen Situationen, die scheinbar ganz legal das Umgehen von Mindeststandards bei der Arbeitszeit, bei der Sicherheit am Arbeitsplatz oder beim Kündigungsschutz möglich machen. Die Europäische Union muss solchen Praktiken einen Riegel vorschieben und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse über Grenzen hinweg bekämpfen.

Wir Grüne setzen uns daher für einen besseren Schutz von entsandten Arbeitnehmer*innen ein. Unsere Hauptforderung ist, dass alle Arbeitnehmer*innen am gleichen Arbeitsort gleichwertig entlohnt werden. Dabei muss die Entlohnung für entsandte Arbeitnehmer*innen über reine Mindestlohnsätze hinausgehen. Zudem machen wir uns dafür stark, dass die Rechtsgrundlage der Richtlinie, die sich derzeit lediglich auf die Dienstleistungsfreiheit stützt, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen erweitert wird. Insgesamt wollen wir mit der Revision der Richtlinie die Rechtssicherheit stärken, um Schlupflöcher für kriminelle und ausbeuterische Geschäftsmodelle zu vermeiden, und die Verfolgung krimineller Arbeitgeber*innen verbessern.

Wie viele entsandte Arbeitnehmer*innen gibt es in der Europäischen Union?

Insgesamt gibt es in der Europäischen Union jährlich etwa zwei Millionen Entsendungen. Die Anzahl der entsandten Arbeitnehmer*innen ist dabei in den letzten Jahren enorm gestiegen: Zwischen 2010 und 2014 konnte ein Anstieg um fast 45 Prozent verzeichnet werden. Dies unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf.

Die meisten Entsendungen finden im Baugewerbe statt: Allein auf diesen Sektor entfallen knapp 44 Prozent aller Entsendungen. Aber auch in der verarbeitenden Industrie (21,8 Prozent), in der Bildung und im Gesundheits- und Sozialwesen (13,5 Prozent) sowie im Bereich der Unternehmensdienstleistungen (10,3 Prozent) spielen Entsendungen eine wichtige Rolle.

Deutschland, Frankreich und Belgien sind die drei EU-Mitgliedstaaten, in denen die höchste Zahl an entsandten Arbeitnehmer*innen tätig sind: Zusammen nehmen sie rund 50 Prozent aller entsandten Arbeitnehmer*innen auf. Die Länder, aus denen wiederum die meisten Arbeitnehmer*innen entsandt werden, sind Polen, Deutschland und Frankreich.

Terry Reintke ist Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales und Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion zur Revision der Entsenderichtlinie

Bestellung von Informationsmaterial

Unsere Broschüre „Ausbeutung stoppen! Wie wir entsandte Arbeitnehmer*innen besser schützen“ ist auf Deutsch und Englisch verfügbar und kann hier und hier abgerufen werden. Wenn ihr die Broschüre als Druckexemplar haben möchtet, könnt ihr sie gerne bei meinem Büro bestellen. Wir liefern auch gerne mehrere Exemplare kostenlos an eure Adresse. Wenn ihr daran Interesse habt und die Broschüre für eure Arbeit nutzen möchtet, dann schreibt gerne eine Mail mit der Bestellmenge und der Lieferadresse an patrick.jedamzik@europarl.europa.eu.

Dokumente

Berichte und Dokumentation

  • 29. Mai 2018: Beitrag zur erfolgreichen Abstimmung über die Revision der Entsenderichtlinie im Plenum des Europäischen Parlaments
  • 29. Mai 2018: Pressemitteilung zur erfolgreichen Abstimmung über die Revision der Entsenderichtlinie im Plenum des Europäischen Parlaments
  • 24. Mai 2018: Briefing über das Verhandlungsergebnis nach den Trilogen
  • 1. März 2018: Pressemitteilung zum Durchbruch bei den Verhandlungen: Endlich Einigung bei Entsenderichtlinie
  • 23. Februar 2018: Pressemitteilung zur Klagewelle tschechischer LKW-Fahrer: Ausbeutung von mobilen Arbeitnehmer*innen endlich stoppen!
  • 17. Oktober 2017: Meinungsbeitrag: Für eine soziale Entsenderichtlinie!
  • 16. Oktober 2017: Pressemitteilung zur erfolgreichen Abstimmung über die Revision der Entsenderichtlinie im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 7. Oktober 2017: Fachgespräch „Fair Care – Entsendung von Pflegekräften nach Deutschland“ im Europäischen Parlament in Brüssel
  • 18. September 2017: Fachgespräch zur Revision der Entsenderichtlinie in Berlin
  • 20. Juli 2017: Briefing zum aktuellen Verhandlungsstand der Revision der Entsenderichtlinie
  • 20. Juli 2016: Pressemitteilung zur Entsenderichtlinie: Grundprinzip der EU darf nicht zu leerem Versprechen werden
  • 29. Juni 2016: Zweites Fachgespräch von Terry Reintke zur Revision der Entsenderichtlinie in Brüssel
  • 20. April 2016: Anfrage an die Europäische Kommission zur Interpretation der Durchsetzungsrichtlinie
  • 22. März 2016: Erstes Fachgespräch mit Terry Reintke zur Revision der Entsenderichtlinie in Brüssel
  • 8. März 2016: Pressemitteilung zur Arbeitskräftemobilität: Schwache Vorschläge der EU-Kommission
  • 3. März 2016: Vorstellung des Gesetzespakets für Mobile Arbeitskräfte

Parlamentarischer Zeitplan

  • 29. Mai 2018: Debatte und Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments
  • Dezember 2017 bis März 2018: Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der EU (Triloge)
  • 16. Oktober 2017: Abstimmung über den Bericht im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • April bis September 2017: Verhandlungstreffen der Bericht- und Schattenberichterstatterinnen
  • 23. März 2017: Vorstellung der Änderungsanträge im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 28. Februar 2017: Frist für Änderungsanträge
  • 16. Februar 2017: Vorstellung des Entwurfs für einen Bericht des Europäischen Parlaments im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 8. November 2016: Anhörung zur Revision der Entsenderichtlinie im Europäischen Parlament
  • 12. Oktober 2016: Interparlamentarische Ausschusssitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit Abgeordneten nationaler Parlamente
  • 1. September 2016: Erstes Treffen der Berichterstatterinnen und Schattenberichterstatterinnen mit der Europäischen Kommission